Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
In diesem Vergabeverfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gräbel, Stefan
Telefon: +49 8955971618📞
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8955971690 📠
Region: Bayern🏙️
URL: https://www.justiz.bayern.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („gefa")
2018000223”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den...”
Kurze Beschreibung
Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
In diesem Vergabeverfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 3175110.4
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 4293520
Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
In diesem Verfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa") sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann durch den Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende 2 Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Des...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende 2 Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Des Weiteren können optional weitere 220 Personentage PMO pro Jahr abgerufen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-273463
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („gefa")”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CGI Deutschland Ltd. & Co. KG
Postort: Leinfelden−Echterdingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 3175110.40
Höchstes Angebot: 4293520.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
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Quelle: OJS 2018/S 246-565113 (2018-12-18)