Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger). Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein. In diesem Vergabeverfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Referenznummer: 2018000223
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
In diesem Vergabeverfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
In diesem Vergabeverfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-273463
ABl. S-Ausgabe: 120
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Das Gemeinsame Fachverfahren „gefa“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
Insbesondere sind die Datenerfassung, -verwaltung und -speicherung ebenso abzudecken wie der elektronische Rechtsverkehr untereinander, mit anderen Behörden und sonstigen Externen. Die Anwendung muss in den unterschiedlichen IT-Betriebsumgebungen (zentralisiert, dezentral, einzelplatzbasiert) der Länder einsetzbar sein.
In diesem Vergabeverfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Das Gemeinsame Fachverfahren „GEFA“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
Das Gemeinsame Fachverfahren „GEFA“ dient der Prozessunterstützung an den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften, perspektivisch auch den Fachgerichten, sowohl auf Ebene der Servicestellen als auch auf Entscheider-Ebene (Richter und Rechtspfleger).
In diesem Verfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („GEFA“) sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende 2 Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende 2 Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Des Weiteren können optional weitere 220 Personentage PMO pro Jahr abgerufen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Eignungskriterien; Die Eignung ist u. a. durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Dazu stellt die Plattform eVergabe Formulare im Abschnitt „Teilnahmeunterlagen“ zur Verfügung. Diese werden spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags rechtswirksam.
Siehe Eignungskriterien; Die Eignung ist u. a. durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Dazu stellt die Plattform eVergabe Formulare im Abschnitt „Teilnahmeunterlagen“ zur Verfügung. Diese werden spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags rechtswirksam.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— Der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Quelle: OJS 2018/S 120-273463 (2018-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In diesem Verfahren wird die Gesamtprogrammleitung im Projekt Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens („geFa") sowie die Einrichtung und Besetzung eines Project Management Office (PMO) vergeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Name: CGI Deutschland Ltd. & Co. KG
Postort: Leinfelden−Echterdingen
Land: Deutschland 🇩🇪 Esslingen🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.