Getränkeausschreibung 2018

MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt

Lieferung von Getränken verschiedener Warengruppen für den Bereich Lebensmittel- Kücheneinkauf an Küchen, Lebensmittellager usw. von Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH im Stadtgebiet
München (derzeit neun Häuser, ca. 3 000 Bewohner, beides, insbesondere letzteres, kann sich ändern).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-01 Auftragsbekanntmachung
2018-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Menge oder Umfang:
Küchen, Lebensmittellager usw. von Küchen der MÜNCHENSTIFT sind mit Getränken verschiedener Warengruppen gemäß Angaben der Vergabeunterlagen zu beliefern, unverbindlich Geschätzte Mengen sind orientiert an Bewohnerzahlen (s. Ziff. II.1.5)); Mengen gemäß jeweiliger Bestellung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt
Postanschrift: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchenstift.de 🌏
E-Mail: getraenkeausschreibung@muenchenstift.de 📧
Fax: +49 8962020428 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 148-339967
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Auskünfte werden auf entsprechende Anfrage grundsätzlich per E-Mail erteilt. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht beantwortet. Bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden. Da im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Kenntniserlangung von besonders schützenswerten Daten nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Anlage 1, 2, 3 und 4 der Vergabeunterlagen erst nach Eingabe eines Passwortes auf der Website herunterladbar. Die Interessenten erhalten das Passwort für den Zugang zu den Vergabeunterlagen nach der Übersendung der auf der Homepage des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Vertraulichkeitserklärung. Nach Zugang der verbindlich durch den Bieter/die Bietergemeinschaft unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung bei der Vergabestelle wird dem Interessenten ein Passwort mitgeteilt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit bestehen. Nach Eingabe des Passworts können die Unterlagen auf der Homepage des Auftraggebers heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Getränken verschiedener Warengruppen für den Bereich Lebensmittel- Kücheneinkauf an Küchen, Lebensmittellager usw. von Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH im Stadtgebiet
München (derzeit neun Häuser, ca. 3 000 Bewohner, beides, insbesondere letzteres, kann sich ändern).
Beschreibung der Optionen:
Option zur Verlängerung des Vertrages um bis zu drei Monate bis 29.02.2020; bei Verkürzung der Laufzeit z. B. infolge Nachprüfungsverfahren Option zu Verlängerung um einen weiteren Monat bis 31.3.2020 sowie ggf. zu einer linearen Verschiebung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: Getränkeausschreibung 2018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters.
Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass:
weder unser/-e Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten unserem/-n Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/haben,
unser/-e Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des/der Unternehmen(s) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das/die Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet/-n oder seine/ihre Tätigkeit eingestellt hat/haben, weder das/die Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des/der Unternehmen(s) infrage gestellt wird,
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weder das/die Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarungen mit an-deren Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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das/die Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat/haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Sofern der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
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Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sachschäden, 500 000,00 EUR für Vermögensschäden, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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Die Formblätter der Vergabeunterlagen sind zu verwenden und zu beachten.
Vergleiche im Übrigen Anlage 2 (Eignung) der Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre 2015 – 2017 (netto); Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch, hier sind Angaben für das Geschäftsjahr zu machen, das die größte Deckung mit dem jeweiligen Kalenderjahr aufweist), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach Anfang 2015).
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Diese Angaben sind für den Bieter bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu machen.
Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
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Entsprechendes gilt bei vorgesehenem Einsatz von Unterauftragnehmern) der Bieter hat alle geforderten Erklärungen dann auch für den/die Unterauftragnehmer einzureichen.
Vergleiche im Übrigen Anlage 2 (Eignung) der Vergabeunterlagen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur Leitung des Unternehmens
Angaben zur Qualitätssicherung; Angabe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierungen)
Gründungsdaten des Unternehmens
Angaben zum Geschäftsführer
Eigenerklärung über geeignete Referenzen über frühere ausgeführte Aufträge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es sind eine oder mehrere geeignete Referenzen in dem den Vergabeunterlagen Anlage 2 beigefügten Formblatt mit den darin geforderten Angaben zu nennen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss grundsätzlich mindestens eine vergleichbare und aussagekräftige Referenz angeben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Berücksichtigt werden aktuelle Referenzen (aus den letzten 3 Jahren).
Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
Hat der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches in Anhang 3 zu Anlage 2 als Referenzauftragnehmer (vgl. Zeile 3 in Anhang 3 zu Anlage 2 („Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das den Auftrag durchgeführt hat“) genannt ist, eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, ist dies in dem als Anhang 3 zu Anlage 2 beigefügten Formblatt in der Zeile „Bemerkungen“ anzugeben.
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für seine/ihre Angaben ausschließlich das als Anhang 3 zu Anlage 2 beigefügte Formblatt zu verwenden und darin ausschließlich die darin und in diesen Hinweisen geforderten Erklärungen abzugeben. Angaben an anderen Stellen des Angebots werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Insbesondere ist ein Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen nicht ausreichend. Die Vorlage einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
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Eigenerklärung/Angaben zur Organisation der Leistung sowie zu behördlichen Anfragen und Untersuchungen.
Hier sind insbesondere Angaben zur allgemeinen (nichtauftragsspezifischen) Organisation der Eigenbeschaffung des Auftragnehmers, Lagerung, Lieferung sowie Sicherung der Leistungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Ereignissen (extremer Witterung, Versorgungsengpässen bei der Eigenbeschaffung, Ausfall von Personal) zu machen.
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Daneben sind Angaben darüber zu machen, ob der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten 10 Jahren behördliche Anfragen und/oder Untersuchungen wegen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, Bestimmungen des Deutschen Lebensmittelbuchs oder in anderer Weise wegen nicht zum Verzehr geeigneter oder unhygienisch gelagerter, verpackter oder gelieferter Ware ausgesetzt war (Zeitpunkt, Ursachen, Art und Umfang, Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache).
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Angaben/Eigenerklärung zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien (Eignungsleihe):
Falls ja Angaben zur Firma deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden; Beschreibung, welche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Erfüllung welcher geforderter Eignungskriterien in Anspruch genommen werden.
Eigenerklärung zur Unterauftragsvergabe; Falls ja Angaben/Benennung der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistungen.
Angaben/Eigenerklärung zur Übermittlung von Produktdaten/Allergenen; Bestätigung, dass Daten nach § 3 Abs. 9 des Vertrages im Format der Anlage 3 zum Vertrag übermittelt werden, oder Beschreibung einer Datenschnittstelle einschließlich Beschreibung der hierfür verwendeten Dateiformate und der erforderlichen Software.
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Vergleiche im Übrigen Anlage 2 (Eignung) der Vergabeunterlagen)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Skonto von 1 % bei einer Skontofrist von 20 Tagen, im Übrigen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Siehe im Übrigen Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung; ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als bevollmächtigter Vertreter genannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Inhaltliche Anforderungen, insbesondere Qualitäts- und Hygieneanforderungen, Lieferfristen, Erfüllung weiterer vertraglicher und gesetzlicher Pflichten, auch gegenüber Dritten. Siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Kücheneinkauf

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Getränkeausschreibung 2018
Zusätzliche Informationen
Auskünfte werden auf entsprechende Anfrage grundsätzlich per E-Mail erteilt. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht beantwortet. Bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
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Da im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Kenntniserlangung von besonders schützenswerten Daten nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Anlage 1, 2, 3 und 4 der Vergabeunterlagen erst nach Eingabe eines Passwortes auf der Website herunterladbar. Die Interessenten erhalten das Passwort für den Zugang zu den Vergabeunterlagen nach der Übersendung der auf der Homepage des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Vertraulichkeitserklärung.
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Nach Zugang der verbindlich durch den Bieter/die Bietergemeinschaft unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung bei der Vergabestelle wird dem Interessenten ein Passwort mitgeteilt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit bestehen. Nach Eingabe des Passworts können die Unterlagen auf der Homepage des Auftraggebers heruntergeladen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für Nachprüfungsantrag 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen gilt während des gesamten Vergabeverfahrens zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen eine Höchstfrist von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/ Bieter. Der Auftrag wird 15 Tage (10 Tage bei elektronischer Versendung) nach Vorabinformation gemäß § 101a GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, bei Unkenntnis und ohne eine solche Bekanntmachung binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2018/S 148-339967 (2018-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Münchenstift GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt
Postanschrift: Severinstraße 4
Postleitzahl: 81541

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 193-437696
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 148-339967
ABl. S-Ausgabe: 193

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Name: Otto Pachmayr GmbH & Co. Mineralwasser KG
Postanschrift: Kolpingring 20
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1)der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2018/S 193-437696 (2018-10-05)