Gorleben – Umbau Löschwasserpumpe

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen Schaltanlage einschließlich Beleuchtung, Einbindung in das vorhandene Störmeldesystem.
Im Nachfolgenden ein Überblick über die Mengen und Massen:
Pumpenanlage und Zubehör
1) 2 Stück Brunnenpumpen mit Zubehör Betriebsdruck 6 bar 97 m/h;
2) Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 250 50 m;
3) Erneuerung vorhandene elektrische Schaltanlage mit Schaltfeldern, Kabelbahnen und elektrische Leitungen, Automatisierungstechnik 1 450 m;
4) Erneuerung vorhandene Beleuchtung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pumpen für die Brandbekämpfung
Kurze Beschreibung:
Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen Schaltanlage einschließlich Beleuchtung, Einbindung in das vorhandene Störmeldesystem. Im Nachfolgenden ein Überblick über die Mengen und Massen: Pumpenanlage und Zubehör 1) 2 Stück Brunnenpumpen mit Zubehör Betriebsdruck 6 bar 97 m 2) Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 250 50 m; 3) Erneuerung vorhandene elektrische Schaltanlage mit Schaltfeldern, Kabelbahnen und elektrische Leitungen, Automatisierungstechnik 1 450 m; 4) Erneuerung vorhandene Beleuchtung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pumpen für die Brandbekämpfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohrverlegearbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüchow-Dannenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: jan.oldenburger@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/431284 📞
Fax: +49 5171/431502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E57754413 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-340310
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Angebote in Papierform zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen Schaltanlage einschließlich Beleuchtung, Einbindung in das vorhandene Störmeldesystem.
Im Nachfolgenden ein Überblick über die Mengen und Massen:
Pumpenanlage und Zubehör
1) 2 Stück Brunnenpumpen mit Zubehör Betriebsdruck 6 bar 97 m
2) Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 250 50 m;
3) Erneuerung vorhandene elektrische Schaltanlage mit Schaltfeldern, Kabelbahnen und elektrische Leitungen, Automatisierungstechnik 1 450 m;
4) Erneuerung vorhandene Beleuchtung.
S. o.
Dauer: 2 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Als Laufzeit ist die reine Bauzeit angegeben. Siehe BVB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bergwerk Gorleben, ca. 3,5 km südöstlich von Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gem. Angebotsformular
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Angebotsformular

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Jan Christoph Oldenburger
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E57754413 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 149-340310 (2018-08-02)