Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6 in 17034 Neubrandenburg (nachfolgend „Neuwoges“ genannt) schreibt die Pflege der Grünlandflächen und die Leistung des Winterdienstes aus. Gegenstand der Vergabe ist die Pflege der Grünlandflächen der Neuwoges im Neubrandenburger Stadtgebiet. Es handelt sich dabei um eine Fläche von insgesamt ca. 329 746,06 m. Zudem sollen jeweils im Zeitraum vom 15.11.-31.03. Winterdienstleistungen erbracht werden. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg sind Gehwege und Zuwegungen zu den Gebäuden schnee- und eisfrei zu räumen. Der Umfang der Leistungen ist der Aufstellung der Wirtschaftseinheiten für die einzelnen Lose und den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Eine Besichtigung der Flächen wird empfohlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Kurze Beschreibung:
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6 in 17034 Neubrandenburg (nachfolgend „Neuwoges“ genannt) schreibt die Pflege der Grünlandflächen und die Leistung des Winterdienstes aus. Gegenstand der Vergabe ist die Pflege der Grünlandflächen der Neuwoges im Neubrandenburger Stadtgebiet. Es handelt sich dabei um eine Fläche von insgesamt ca. 329 746,06 m
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6 in 17034 Neubrandenburg (nachfolgend „Neuwoges“ genannt) schreibt die Pflege der Grünlandflächen und die Leistung des Winterdienstes aus. Gegenstand der Vergabe ist die Pflege der Grünlandflächen der Neuwoges im Neubrandenburger Stadtgebiet. Es handelt sich dabei um eine Fläche von insgesamt ca. 329 746,06 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-550793
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff:„[06/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff:„[06/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Grünlandpflege und Winterdienst
Losnummer: 1 - Innenstadt
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Pflege der Grünlandflächen der NEUWOGES im Neubrandenburger Stadtgebiet. Es handelt sich dabei um eine Fläche von insgesamt ca. 329 746,06 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Gegenstand der Vergabe ist die Pflege der Grünlandflächen der Neuwoges im Neubrandenburger Stadtgebiet. Es handelt sich dabei um eine Fläche von insgesamt ca. 329 746,06 m
Losnummer: 3 - Vogelviertel Am Oberbach
4 - Reitbahnviertel
5 - Datzeberg
6 - Oststadt
7 - Katharinenviertel
8 - Südstadt
9 - Lindenberg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zur Eignung;
b) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Muster in den Vergabeunterlagen, s.a. VI.3).
b) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Muster in den Vergabeunterlagen, s.a. VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einreichung der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen). Sind Sie nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen, bitten wir um Übergabe entsprechender Unterlagen (z. B. Einnahmen-Überschussrechnung). Kopien reichen aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einreichung der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen). Sind Sie nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen, bitten wir um Übergabe entsprechender Unterlagen (z. B. Einnahmen-Überschussrechnung). Kopien reichen aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Angabe von mind. 3 Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u. a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Form: Formularmuster in den Vergabeunterlagen.
Für alle Referenzen gilt: es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
Für alle Referenzen gilt: es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache;
b) Die Vorgaben u. a. des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] und des am 16.8.2014 in Kraft getretenen MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen erfüllt werden.
b) Die Vorgaben u. a. des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] und des am 16.8.2014 in Kraft getretenen MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen erfüllt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff:„[06/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: OJS 2018/S 241-550793 (2018-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 821237.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-01 📅
Name: Piepenbrock Begrünungen GmbH
Postort: Neubrandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Mecklenburgische Seenplatte
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 65494.16 EUR 💰
Name: Gegenbauer Property Servive GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 65 427 EUR 💰
Name: Gegenbauer Property Service GmbH
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 75387.94 EUR 💰
Name: Gegenbauer Property Services GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 62626.30 EUR 💰
67293.55 EUR 💰
Name: Gegenbauer Property GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 212483.82 EUR 💰
32822.78 EUR 💰
159605.37 EUR 💰
Name: Tollense GaLaBau GmbH
Land: Mecklenburg-Vorpommern
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 80096.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
6
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.