Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Grauflächenreinigung und Grünflächenpflege auf den in den beiliegenden Lageplänen bezeichneten Flächen einschließlich Laubräumung und Pflege von Büschen und Sträuchern zur Nutzungssicherung und Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten.
— Pflege der Baumscheiben, 25 Stück
Pflege der Baumscheiben, ca. 190 m, 2 x jährl.
Die Baumscheiben unmittelbar auf dem Fußgängerweg der Darbystr. 2-60 sind von Unkraut freizuhalten und aufzulockern, Versackungen sind auszugleichen.
Zeitraum: 01.05. – 31.05. und 01.09. – 30.09.
— Pflege der Gehölze und Hecken, ca. 6.317 m
Pflege, 3 x jährl.
Ein Pflegedurchgang enthält die folgenden Arbeiten: Durchputzen der Pflanzung, Entfernen von abgeblühten und abgestorbenen Pflanzenteilen sowie unerwünschtem Auswuchs, Ausgraben ausdauernder Wurzeln, Unrat und Steine ab 5 cm Durchmesser aufsammeln.
Herbstlaub von den Gehölzen und Hecken kann in den Pflanzflächen verbleiben, muss aber unter gearbeitet werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Laub aufzunehmen.
Zeitraum: 01.05. – 30.11.
Rückschnitt, 3 x jährlich
Zu dicht stehende Gehölze auslichten; In Wegebereiche, Eingänge, Fenster und Bauten ragende Gehölze sind fachgerecht zurück zu schneiden.
Zeitraum: Frühjahr, Sommer und Herbst
— Rasenpflege, ca. 23 150 m
Mähen, 7 x jährlich
Dabei ist der Rasen auf eine Schnitthöhe von 3,5 – 4 cm zurückzuschneiden. Das Schnittgut ist zu entfernen. Die Rasenkanten sind ab zustechen.
Zeitraum: nach den 20. jeden Monats von Ende April bis Oktober
Bedarfsleistungen (die nachfolgende Position kommt nur bei Bedarf zur Ausführung)
1 x zusätzliche Rasenmaht
Der AN informiert die AG, wenn er die o. g. Maßnahme für notwendig erachtet. In der Vergangenheit wurde eine solche Maßnahme 1 mal pro Jahr durchgeführt. Diese Angabe zur Häufigkeit der Ausführung beruht auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation des AN. Diese Häufigkeit kann variieren. Es besteht seitens der AG keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufigkeit. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet.
— Pflege der Verkehrsflächen
Wege- und Straßenflächen (Pflaster- und Plattenflächen lt. Bestandsplan), ca. 14 624 m, 4 x jährlich
Flächen fegen und von aufkeimenden Wildkräutern freihalten, Bordsteinkanten reinigen.
Zeitraum: Mai, Juni, August und Oktober
Abläufe in den Höfen, auf den Gehwegen und in den Garagenbereichen, 36 Stück, 2 x jährlich
Ablaufschächte entlang der zu pflegenden Grünflächen, Gehwege und Garagenkomplexe reinigen. Die Arbeiten umfassen das Öffnen der Abdeckung, das Reinigen der Rinnenböden einschließlich vorhandener Schlammfänge bzw. Schlammeimer, das Wiedereinsetzen der Abdeckungen einschließlich ggf. vorhandener Arretierungen. Defekte Schlammeimer sind anzuzeigen.
Zeitraum: Mai und November nach Beendigung des Laubfalls
Reinigen der Kellerniedergänge an den 35 Häusern (ca. 473 m), 3 x jährl.
Die Niedergänge mit jeweils 11 Stufen sind zu fegen, von Moos und Laub freizuhalten.
Zeitr.: Mai, Aug. und Nov. nach Beendigung des Laubfalls
Reinigen der 35 Sickerschächte in den Kellerniedergängen der Wohnhäuser, 1 x jährl.
Zeitraum: Mai
— Müllplätze, 10 Stück
Müllplätze reinigen, 26 x jährl.
Die Müllplätze sind zu reinigen und von Unrat freizuhalten. Überhängende Zweige und Unkraut sind zu entfernen.
Zeitraum: 14-tägig
— Spielplätze (Sand-, Kies- und gummierte Flächen insgesamt ca. 2 189,75 m), 8 Stück
Spielplätze reinigen, 7 x jährlich
Sandflächen ca. 608,26 m, Kiesflächen ca. 394,92 m und gummierte Flächen ca. 1 186,57 m
Die Spielplätze, einschließlich der Sandflächen sind von Unrat und Unkraut freizuhalten. Überhängende Zweige sind zu entfernen.
Zeitraum: 1 x monatlich Anfang April bis Okt.
Leerung der Abfallbehälter, 13 Stück (ca. 60 l), 17 x jährlich
Die Abfallbehälter an den Spielplätzen sind zu leeren und mit sauberen Abfalltüten zu bestücken. Unrat ist über die vorhandenen Mülltonnen zu entsorgen.
Zeitraum: 01.04 bis 30.11. 14-tägig