Das Land betreibt derzeit auf dem Gelände der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Soest sehen übereinstimmend die derzeitige bauliche Situation als ein vorübergehendes Provisorium an, das den Ansprüchen an eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber dauerhaft nicht gerecht werden kann. Beide Parteien sehen es deshalb als ihre Aufgabe an, im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten bei der Schaffung einer dauerhaft angemessenen Unterbringungseinrichtung durch eine bauliche Herrichtung der vorhandenen Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne zusammenzuwirken. Die Stadt saniert und richtet dabei im Wege der Amtshilfe für das Land Nordrhein-Westfalen die Bestandsgebäude als bezugsfertige Unterbringungseinrichtung her. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Arbeiten für die Schadstoffsanierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das Land betreibt derzeit auf dem Gelände der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Soest sehen übereinstimmend die derzeitige bauliche Situation als ein vorübergehendes Provisorium an, das den Ansprüchen an eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber dauerhaft nicht gerecht werden kann. Beide Parteien sehen es deshalb als ihre Aufgabe an, im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten bei der Schaffung einer dauerhaft angemessenen Unterbringungseinrichtung durch eine bauliche Herrichtung der vorhandenen Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne zusammenzuwirken. Die Stadt saniert und richtet dabei im Wege der Amtshilfe für das Land Nordrhein-Westfalen die Bestandsgebäude als bezugsfertige Unterbringungseinrichtung her. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Arbeiten für die Schadstoffsanierung.
Das Land betreibt derzeit auf dem Gelände der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Soest sehen übereinstimmend die derzeitige bauliche Situation als ein vorübergehendes Provisorium an, das den Ansprüchen an eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber dauerhaft nicht gerecht werden kann. Beide Parteien sehen es deshalb als ihre Aufgabe an, im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten bei der Schaffung einer dauerhaft angemessenen Unterbringungseinrichtung durch eine bauliche Herrichtung der vorhandenen Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kanaal-van-Wessem-Kaserne zusammenzuwirken. Die Stadt saniert und richtet dabei im Wege der Amtshilfe für das Land Nordrhein-Westfalen die Bestandsgebäude als bezugsfertige Unterbringungseinrichtung her. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Arbeiten für die Schadstoffsanierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sanierungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sanierungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Soest🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, diese vertreten durch die Zentrale Grundstückswirtschaft der Stadt Soest (ZGW)
Postanschrift: Windmühlenweg 21
Postleitzahl: 59494
Postort: Soest
Kontakt
Internetadresse: http://www.soest.de/buergerservice_politik/kbs/indexkbs.php🌏
E-Mail: t.trompeter@soest.de📧
Fax: +49 2921/103-3299 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E92961168🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E92961168🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-26 📅
Datum des Beginns: 2019-02-04 📅
Datum des Endes: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 207-471619
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Nach § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Haus 1, 1a
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 1 und 1a.
Bezeichnung des Loses: Haus 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 2.
Bezeichnung des Loses: Haus 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 3.
Bezeichnung des Loses: Haus 3a
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 3a.
Bezeichnung des Loses: Haus 4
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 4.
Bezeichnung des Loses: Haus 5
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 5.
Bezeichnung des Loses: Haus 6 (Mensa)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 6 (Mensa).
Bezeichnung des Loses: Haus 7 (Kirche)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus 7 (Kirche).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Soest
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle(Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle(Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzliste über die Ausführung von Arbeiten der Schadstoffsanierung innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
a) Referenzliste über die Ausführung von Arbeiten der Schadstoffsanierung innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
b) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte; die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen;
b) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte; die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen;
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmerbeabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmerbeabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Arbeiten der Schadstoffsanierung auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Arbeiten der Schadstoffsanierung auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Münsterstraße 1-3
59065 Hamm.
Zusätzliche Informationen:
Nach § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch in Textform über das Portal subreport-ELVIS über den in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Link abgegeben werden.Elektronische Angebot in Textform sind ausschließlich über die vom Portal subreport-ELVIS zur Verfügung gestellte Funktion im Bereich „Angebot abgeben“ einzureichen. Sie dürfen auf keinen Fall über den Bereich „Bieterkommunikation“ des Vergabeportals hochgeladen werden, da sie sonst unverschlüsselt abgespeichert werden und sofort einsehbar sind, was zwingend zum Angebotsausschluss führt. Für die Wahrung der Angebotsfrist kommt es allein auf den rechtzeitigen Eingang im elektronischen Portal subreport-ELVIS an; Verzögerungen bei der elektronischen Übermittlung gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch in Textform über das Portal subreport-ELVIS über den in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Link abgegeben werden.Elektronische Angebot in Textform sind ausschließlich über die vom Portal subreport-ELVIS zur Verfügung gestellte Funktion im Bereich „Angebot abgeben“ einzureichen. Sie dürfen auf keinen Fall über den Bereich „Bieterkommunikation“ des Vergabeportals hochgeladen werden, da sie sonst unverschlüsselt abgespeichert werden und sofort einsehbar sind, was zwingend zum Angebotsausschluss führt. Für die Wahrung der Angebotsfrist kommt es allein auf den rechtzeitigen Eingang im elektronischen Portal subreport-ELVIS an; Verzögerungen bei der elektronischen Übermittlung gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.
Weitergehende Auskünfte können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link: https://www.subreport.de/E92961168 verlangt bzw. gestellt werden. Rückfragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass für alle registrierten Unternehmen über die Vergabeplattform ein Bieterinformationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Nicht registrierte Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Link aufzusuchen, um dort eventuelle aktuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Auskünfte können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link: https://www.subreport.de/E92961168 verlangt bzw. gestellt werden. Rückfragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass für alle registrierten Unternehmen über die Vergabeplattform ein Bieterinformationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Nicht registrierte Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Link aufzusuchen, um dort eventuelle aktuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Quelle: OJS 2018/S 207-471619 (2018-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 063 974 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land NRW vertreten durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Arnsber, diese vertreten durch die ZGW der Stadt Soest
Ausführung der Arbeiten zur Schadstoffsanierung (insbesondere Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigem Putz und Deckenverkleidungen) für Haus…
… 1 und 1a
… 2
… 3
… 3a
… 4
… 5
… 6 (Mensa)
… 7 (Kirche)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-03 📅
Name: Linkamp GmbH
Postanschrift: Völlinghauser Str. 39 – 41
Postort: Anröchte
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland 🇩🇪 Soest🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1495529.20 EUR 💰
Name: Wilhelm Krebs RESORG GmbH
Postanschrift: Jacob-Mönch-Str. 5
Postort: Offenbach
Postleitzahl: 63073
Land: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 568444.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Keine
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
– der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.