Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung u. Auslieferung d. Stimmzettel f. d. Europawahl am 26.5.2019 in Bayern
0270.ZV-30-17-18”
Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung u. Auslieferung d. Stimmzettel f. d. Europawahl am 26.5.2019 in Bayern” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Schwaben
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Ort der Leistung: 00 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Schwaben)” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-05 📅
Datum des Endes: 2019-04-12 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist das Stimmzettel-Format b) 21,0 x 96,0 cm und das Stimmzettel-Format c) 29,7 x 96,0 cm (Gegebenenfalls zuzüglich weiterer Optionen für...”
Beschreibung der Optionen
Optional ist das Stimmzettel-Format b) 21,0 x 96,0 cm und das Stimmzettel-Format c) 29,7 x 96,0 cm (Gegebenenfalls zuzüglich weiterer Optionen für entsprechende Mehrkosten für Prüfdrucke, Sonderstimmzettel oder Lieferung). Details siehe Vergabeunterlagen bzw. Preisblatt im eProcurement unter „Produkte/Leistungen“. Bitte beachten Sie: Die Optionen werden bei der Angebotswertung mit berücksichtigt. Die Optionen sind zwingend mit anzubieten. Ein Anspruch auf die Beauftragung von Optionen besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Liefertermine siehe VI.3 – Zusätzliche Angaben! Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter (Werkstätten...”
Zusätzliche Informationen
Liefertermine siehe VI.3 – Zusätzliche Angaben! Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Der Nachweis ist mit dem Angebot zu führen. Weitere Details siehe Formblatt L 2110 EU, Nr. 7.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Oberbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Oberbayern)”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Niederbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Niederbayern)”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Oberpfalz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Oberpfalz)”
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Mittelfranken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Mittelfranken)”
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Oberfranken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Oberfranken)”
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Unterfranken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Unterfranken)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Grundlegende Anforderungen (Eigenerklärungen):
— Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. Hinweis: Ab einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Grundlegende Anforderungen (Eigenerklärungen):
— Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Hinweis: Bitte übersenden Sie jeweils entsprechende Nachweise erst auf ausdrückliches gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt L 124 EU): Schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt L 124 EU): Schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung, dass in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Angabe von 3 Referenzen. Jeweils Angabe von: Angabe der Leistung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, dass in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Angabe von 3 Referenzen. Jeweils Angabe von: Angabe der Leistung, Auftragswert, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und Name des Auftraggebers. Der Bieter darf sich selbst nicht als Referenz angeben.
Hinweis: „Vergleichbare Leistung“ wird definiert als die Herstellung und die Auslieferung (Frühere Aufträge mit Unterauftragnehmern o. ä. sind zulässig) von Stimmzetteln für Wahlen im Allgemeinen in den letzten max. 10 Jahren)
Hinweis: Auf gesondertes Verlangen der Zentrealen Vergabestelle sind für den Bieter/die Bietergemeinschaft zu den o. g. genannten 3 Referenzen jeweils (vom damaligen Auftraggeber unterschriebene) Referenzbescheinigungen einzureichen (wenn zutreffend auch einzureichen für: Eignungsverleihender Unterauftragnehmer/Rein eignungsverleihendes Unternehmen). Ein Wechsel der im L 124 EU angegebenen Referenzen ist nicht möglich.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bestätigung (Eigenerklärung) im eProcurement unter „Leistungskriterien“, dass das Unternehmen die notwendige technische Ausstattung (Druckmaschinen,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bestätigung (Eigenerklärung) im eProcurement unter „Leistungskriterien“, dass das Unternehmen die notwendige technische Ausstattung (Druckmaschinen, Falzmaschinen, Schneidemaschinen usw.) besitzt, um diesen Auftrag im zur Verfügung stehenden Zeitraum entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung frist- und ordnungsgemäß abzuwickeln (Hinweis: Die Bestätigung bezieht sich auf alle 3 in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Formate (a) 21,0 x 77,0 cm, b) 21,0 x 96,0 cm und c) 29,7 x 96,0 cm. Kann ein Format nicht angeboten werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Hinweis: Die Beauftragung von (geeigneten) Unterauftragnehmern ist möglich (vgl. hierzu auch die Formblätter L 2330, L 234, L 235 und L 236).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-11
12:00 📅
“Eignung (Ergänzung):
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim...”
Eignung (Ergänzung):
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit dem Auftraggeber vorliegen.
Termine:
Das benötigte Papierformat wird dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung (voraussichtlich nicht vor Dienstag, den 5.3.2019) mitgeteilt. Im günstigsten Fall kann die Druckvorlage (PDF) am Mittwoch, den 20.3.2019 nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge und dem Ablauf der Beschwerdefrist bereitgestellt werden. Erfahrungsgemäß muss jedoch mit Beschwerden gegen die Zulassungsentscheidungen des Bundeswahlausschusses gerechnet werden, über die dann bis zum 4.4.2019 zu entscheiden ist. Somit muss davon ausgegangen werden, dass die Druckvorlage dem Auftragnehmer erst am Freitag, den 5.4.2019 zur Verfügung gestellt werden kann. Die Druckfreigabe erfolgt durch die Landeswahlleitung unverzüglich nach Prüfung der vom Auftragnehmer zu übermittelnden Prüfdrucke. Die Stimmzettel müssen im Hinblick auf den rechtzeitigen Beginn der Briefwahl bis spätestens Freitag, den 12.4.2019 an die 96 kreisfreien Städte und Landratsämter ausgeliefert sein.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Formblatt L 2130 (Angebotsschreiben von Bieter/Bietergemeinschaft),
— Formblatt L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung von Bieter/Bietergemeinschaft (wenn zutreffend auch einzureichen für: Reiner Unterauftragnehmer/Eignungsverleihender Unterauftragnehmer/Rein eignungsverleihendes Unternehmen)),
— Preisblatt im E-Procurement unter „Produkte/Leistungen“,
— Fragebogen im E-Procurement unter „Leistungskriterien“.
Wenn zutreffend:
— Formblatt L 2330 (Verzeichnis Unterauftragsnehmerleistungen),
— Formblatt L 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft),
— Formblatt L 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung) einzureichen:
— Formblatt 444: 3 Referenzbescheinigungen zum L 124 EU von Bieter/Bietergemeinschaft (wenn zutreffend auch einzureichen für: Eignungsverleihender Unterauftragnehmer/Rein eignungsverleihendes Unternehmen),
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt L 124 EU): Schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,
— Ein Muster-Stimmzettel (Weitere Vorgaben siehe Formblatt L 2110 EU, Nr. 3.2) zwecks Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der anliegenden Leistungsbeschreibung entsprechend dem den Vergabeunterlagen anliegenden Beispiel-Stimmzettel-Europawahl 2014 (Nur Seite 1 von 14!). Hinweis: Ein Ersatz der für den Muster-Stimmzettel anfallenden Kosten ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Übersendung des Muster-Stimmzettels unter Nr. 9 Angebotsabgabe des Formblatts L 2110 EU,
— wenn zutreffend: Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragsnehmerleistungen (Formblatt L 2330) um die Namen der Unterauftragsnehmer,
— wenn zutreffend: Formblatt L 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 233-532099 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.6.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Schwaben)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck und Auslieferung von Stimmzetteln für die Europawahl am 26.5.2019 (Freistaat Bayern: Regierungsbezirk Mittelfranken)”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 233-532099
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Regierungsbezirk Schwaben
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gebr. Geiselberger GmbH
Postort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Altötting🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Regierungsbezirk Oberbayern
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Regierungsbezirk Niederbayern
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Regierungsbezirk Oberpfalz
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Regierungsbezirk Mittelfranken
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Regierungsbezirk Oberfranken
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Regierungsbezirk Unterfranken
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Eignung (Ergänzung):
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim...”
Eignung (Ergänzung):
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Ver-tragsvollzug mit dem Auftraggeber vorliegen.
Termine:
Das benötigte Papierformat wird dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung (voraussichtlich nicht vor Dienstag, den 5.3.2019) mitgeteilt. Im günstigsten Fall kann die Druckvorlage (PDF) am Mittwoch, den 20.3.2019 nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge und dem Ablauf der Beschwerdefrist bereitgestellt werden. Erfahrungsgemäß muss jedoch mit Beschwerden gegen die Zulassungsentscheidungen des Bundeswahlausschusses gerechnet werden, über die dann bis zum 4.4.2019 zu entscheiden ist. Somit muss davon ausgegangen werden, dass die Druckvorlage dem Auftragnehmer erst am Freitag, den 5.4.2019 zur Verfügung gestellt werden kann. Die Druckfreigabe erfolgt durch die Landeswahlleitung unverzüglich nach Prüfung der vom Auftragnehmer zu übermittelnden Prüfdrucke. Die Stimmzettel müssen im Hinblick auf den rechtzeitigen Beginn der Briefwahl bis spätestens Freitag, den 12.4.2019 an die 96 kreisfreien Städte und Landratsämter ausgeliefert sein.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Formblatt L 2130 (Angebotsschreiben von Bieter/Bietergemeinschaft),
— Formblatt L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung von Bieter/Bietergemeinschaft (wenn zutreffend auch einzureichen für: Reiner Unterauftragnehmer/Eignungsverleihen-der Unterauftragnehmer/Rein eignungsverleihendes Unternehmen)),
— Preisblatt im E-Procurement unter „Produkte/Leistungen“,
— Fragebogen im E-Procurement unter „Leistungskriterien“.
Wenn zutreffend:
— Formblatt L 2330 (Verzeichnis Unterauftragsnehmerleistungen),
— Formblatt L 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft),
— Formblatt L 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung) einzureichen:
— Formblatt 444: 3 Referenzbescheinigungen zum L 124 EU von Bieter/Bietergemeinschaft (wenn zutreffend auch einzureichen für: Eignungsverleihender Unterauftragnehmer/Rein eignungsverleihendes Unternehmen),
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt L 124 EU): Schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,
— ein Muster-Stimmzettel (Weitere Vorgaben siehe Formblatt L 2110 EU, Nr. 3.2) zwecks Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der anliegenden Leistungsbeschreibung entsprechend dem den Vergabeunterlagen anliegenden Beispiel-Stimmzettel-Europawahl 2014 (Nur Seite 1 von 14!). Hinweis: Ein Ersatz der für den Muster-Stimmzettel anfallenden Kosten ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Übersendung des Muster-Stimmzettels unter Nr. 9 Angebotsabgabe des Formblatts L 2110 EU,
— wenn zutreffend: Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragsnehmerleistungen (Formblatt L 2330) um die Namen der Unterauftragsnehmer,
— wenn zutreffend: Formblatt L 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 034-076434 (2019-02-14)