Beschaffung eines HLF 20 (All) gem. DIN 14530 Teil 27 für die Feuerwehr Hennef – Löschzug Hennef in 2 Losen.
Los 1 Fahrgestell,
Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hennef (Sieg)
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Postort: Hennef
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2242 / 888-0📞
E-Mail: vergabe@hennef.de📧
Fax: +49 2242/888-7631 📠
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
URL: www.hennef.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HLF 20 (All) gem. DIN 14530 Teil 27 LZ Hennef
ZVS-094-2018-38
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines HLF 20 (All) gem. DIN 14530 Teil 27 für die Feuerwehr Hennef – Löschzug Hennef in 2 Losen. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines HLF 20 (All) gem. DIN 14530 Teil 27 für die Feuerwehr Hennef – Löschzug Hennef in 2 Losen. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 350 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hennef (Sieg) Frankfurter Straße 97 53773 Hennef
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20 - Fahrgestell
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 096-218461
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postort: Siegen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 90816.23 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postort: Luckenwalde
Region: Teltow-Fläming🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 256558.05 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYZ1N
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 152-348802 (2018-08-08)