Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IAM-Tools
004 480.000
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf, Lieferung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Schulungen, Beratungsleistungen und Wartung eines Identity- und Access-management-Tools”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planung im Bereich Systemimplementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerische Versorgungskammer
Arabellastraße 33
81925 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Einführung des neuen Versichertenportals der ZkdbG wird die Anzahl an Portalnutzern deutlich ansteigen. Um nun den gestiegenen Anforderungen an das...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Einführung des neuen Versichertenportals der ZkdbG wird die Anzahl an Portalnutzern deutlich ansteigen. Um nun den gestiegenen Anforderungen an das Identity- und Accessmanagement gerecht zu werden, soll ein eigenständiges Identity- und Accessmanagement-System (IAM-System) die notwendigen Prozesse unterstützen. Durch die zentrale Verwaltung von Benutzern und Zugriffsrechten sowie standardisierte Selfservices (Registrierung, Benutzername-/Passwortrücksetzung, Profilpflege) soll insbesondere der 1st-Level-Support entlastet werden. Gegenstand des Ausschreibung sind auch alle notwendigen Service- und Schulungsleistungen, die für den Betrieb des IAM-Systems beim Auftraggeber notwendig sind. Primäres Ziel ist es, ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes und lauffähiges System zu konzipieren und bereitzustellen. Die Einführung des IAM-Systems soll im Januar 2019 starten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die Lieferung der Soft- und Hardware soll 4 Wochen nach Zuschlagserteilung beginnen (siehe Anlage Nr. 1, Punkt 1.4).
Der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die Lieferung der Soft- und Hardware soll 4 Wochen nach Zuschlagserteilung beginnen (siehe Anlage Nr. 1, Punkt 1.4).
Der Beginn der Systemserviceleistungen ist der Tag nach Systemlieferung mit einer MVD von 12 Monaten (siehe Systemlieferungsvertrag).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in dem sie erklären, dass:
— bis zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in dem sie erklären, dass:
— bis zur Zuschlagserteilung die Bietergemeinschaft fortbesteht,
— sie im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden,
— der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft – auch der der späteren Bieter- und Arbeitsgemeinschaft ist und
— alle Mitglieder dem Auftraggeber gegenüber als Gesamtschuldner haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): München
1) Bayerische Ärzteversorgung;
2) Bayerische Apothekerversorgung;
3) Bayerische Architektenversorgung;
4) Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung;
5) Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung;
6) Bayerischer Versorgungsverband;
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen;
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester;
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger;
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, jeweils Anstalten des öffentlichen Rechts sowie als Körperschaft des öffentlichen Rechts;
11) Versorgungswerk des Bayerischen Landtags, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KYXV6
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Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximlianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2018/S 204-464293 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bayerische Versorgungskammer (im Namen der von ihr gesetzlich vertretenen Versorgungseinrichtungen (siehe "Weitere Angaben"))”
Objekt Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt”
Kostenkriterium (Gewichtung): 00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 204-464293
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
1. Auftraggeber:
1) Bayerische Ärzteversorgung;
2) Bayerische Apothekerversorgung;
3) Bayerische Architektenversorgung;
4) Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung;
5) Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung;
6) Bayerischer Versorgungsverband;
7) Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen;
8) Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester;
9) Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger;
10) Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, jeweils Anstalten des öffentlichen Rechts sowie als Körperschaft des öffentlichen Rechts;
11) Versorgungswerk des Bayerischen Landtags, jeweils gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München;
2) Es wird zeitnah ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KYG0A
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ge-genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 246-563721 (2018-12-18)