Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen haben und sich zur Erledigung dieser Aufgaben der am 13.9.2018 gegründeten Infrastrukturgesellschaft Autobahnen (IGA GmbH) – bedienen. Insgesamt werden rund 15 000 Beschäftigte der IGA angehören und sich auf eine Zentrale in Berlin (Projektstandort), 10 Niederlassungen und 41 Außenstellen sowie zahlreiche operative Betriebsstandorte (>200, primär Autobahnmeistereien) in Gesamtdeutschland verteilen.
Das kaufmännische IT-System der IGA (sogenanntes ERP-System) bildet einen zentralen Baustein der IT-Architektur des Unternehmens. Alle verwaltenden Aktivitäten der IGA werden in diesem System abgebildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen mbH (IGA GmbH)”
Postanschrift: c/o VIFG mbh, Georgenstraße 25
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Z30 Servicestelle Vergabe”
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bmvi.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231642🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bmvi.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231642🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen mbH (IGA)”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“IGA-ERPneu: Implementierung eines ERP-Systems für die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen GmbH (IGA) auf Basis SAP
IGA-ERPneu”
Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen haben und sich zur Erledigung dieser Aufgaben der am 13.9.2018 gegründeten Infrastrukturgesellschaft Autobahnen (IGA GmbH) – bedienen. Insgesamt werden rund 15 000 Beschäftigte der IGA angehören und sich auf eine Zentrale in Berlin (Projektstandort), 10 Niederlassungen und 41 Außenstellen sowie zahlreiche operative Betriebsstandorte (>200, primär Autobahnmeistereien) in Gesamtdeutschland verteilen.
Das kaufmännische IT-System der IGA (sogenanntes ERP-System) bildet einen zentralen Baustein der IT-Architektur des Unternehmens. Alle verwaltenden Aktivitäten der IGA werden in diesem System abgebildet.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, teilweise auch bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) wird aktuell aufgebaut. Im Zuge des Aufbaus der Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) wird aktuell aufgebaut. Im Zuge des Aufbaus der Gesellschaft werden die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH mit Wirkung zum 1.1.2019 auf die Gesellschaft verschmolzen und die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH zum 1.1.2020 in die Gesellschaft integriert. Leistungen der Kernprozesse Planen, Bauen, Betreiben und Erhalten werden noch bis zum 31.12.2020 im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Bundesländern durchgeführt.
Zum Stichtag 1.1.2021 („Tag 1“) müssen dann alle Leistungen von der IGA erbracht werden. Hierzu benötigt die IGA eine effiziente und integrierte ERP-Lösung. Diese soll angesichts der bereits bestehenden Systeme als SAP-Lösung geschaffen und auf Basis von SAP S/4HANA, aufgebaut werden. Hierzu soll ein Rahmenvereinbarung mit einem Partner abgeschlossen werden, der vom Auftraggeber für diverse Kern- und Unterstützungsprozesse der IGA erarbeitete Feinkonzepte im Zuge von Einzelabrufen implementiert.Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Einzelabrufe zu tätigen.
Ziel ist es, für die neu gegründete IGA ein Template mit harmonisierten Prozessen, Organisationsstrukturen sowie Stamm- und Bewegungsdaten in einer einheitlichen IT-Architektur zu definieren und die Feinkonzepte je fachlicher Komponente nach Erstellung und Abstimmung an den AN zur Umsetzung zu geben. Die Definition dieses Templates und die Erstellung der Konzepte ist nicht Bestandteil der Vergabe, wohl aber die Implementierung und Einführung der fachlichen Komponenten im Rahmen des Customizings, der Programmierung, der Key-User-Schulung, des Tests, der Migration und des Rollouts sowie der Bereitstellung eines Entwicklungssystems, bis die SAP-Infrastruktur der IGA zur Verfügung steht. Zu den fachlichen Komponenten des Personalwesens sind entsprechende Schnittstellen vorzusehen und zu realisieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die relevanten Kernaspekte des Personalwesens bereits zum 1.7.2020 in den Betrieb gehen.
Zusätzlich soll der AN für 3 Monate nach dem Produktivstart am 1.1.2021 zur Intensivbetreuung der Anwender zur Verfügung stehen („HyperCare“-Phase) und die Aufgaben des 2nd-Level-Support bis Ende 2022 wahrnehmen. Eine Verlängerung des 2nd-Level-Supports vom 1.1.2023 – 31.12.2024 ist optional anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine optionale Verlängerung des Second-Level-Supports der ERP-Software inkl. fachlicher Weiterentwicklung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2024 ist vorgesehen.”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine optionale Verlängerung des Second-Level-Supports der ERP-Software inkl. fachlicher Weiterentwicklung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2024 ist vorgesehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
2) Bildung einer Platzierungsreihenfolge unter den geeigneten Bewerbern durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien (Wertung) EK 4.3 bis 4.5:
Gewertet werden jeweils fünf Referenzen je Eignungskriterium (Wertung) EK 4.3 - 4.5 über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben:
EK 4.3.-Wertung: Durch die Referenzen müssen Erfahrungen bei der phasenweisen Einführung eines SAP-Systems nachgewiesen werden.
EK 4.4.-Wertung: Durch die Referenzen müssen Erfahrungen bei der Einführung verschiedener SAP-Module in ein Gesamtsystem nachgewiesen werden.
Die SAP-Module müssen in Betrieb sein.
EK 4.5.-Wertung: Durch die Referenzen müssen Erfahrungen bei dem Rollout eines SAP-Systems nachgewiesen werden.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 4.3: 40 Gewichtungspunkte
EK 4.4: 40 Gewichtungspunkte
EK 4.5: 20 Gewichtungspunkte
Die Wertung erfolgt je Kriterium anhand von 0-4 Wertungspunkten je eingereichter Referenz; soweit Bewerber weniger als fünf Referenzen einreichen, werden die fehlenden Referenzen jeweils mit 0 Punkten bewertet. Es wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Wertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Ergebnisse je Kriterium werden über alle Kriterien summiert, die sich ergebende Summe wird durch 10 dividiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 200 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist eine Verlängerung des Betriebes und Support der ERP-Software inkl. Weiterentwicklung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 32.12.2024 vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
•1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
•2.Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer
(auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
• Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“•3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
•3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
•3.2.:Angabe von Untenehmensdaten
— Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 -2017)
— Mitarbeiterzahlen der Geschäftsjahre 2017 und 2018 mit Expertise (mindestens 3-jähriger Berufserfahrung) je SAP-Modul mindestens
5 Mitarbeiter: FI, CO/PS,MM, PSM, BI/ BW
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“• zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für...”
• zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 20.000.000 € pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
• zu 3.2.: Angabe von Unternehmensdaten, Vorlage der Eigenerklärungen:
— Der Bewerber muss erklären, dass seine Gesamtumsatzerlöse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 100 Mio.EUR pro Geschäftsjahr betragen,
— Der Bewerber muss erklären, dass er über mindestens 5 Mitarbeiter mit der geforderten Expertise je SAP Modul in den Jahren 2017 und 2018 verfügt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• 4.1 Bestehen von Zertifizierungen oder gleichwertigen Nachweisen über
— Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• 4.1 Bestehen von Zertifizierungen oder gleichwertigen Nachweisen über
— Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem
— Informationssicherheitsmanagementsystem:
— Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
— Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 (nativ)
• 4.2 Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“• zu 4.1: Vorlage der Eigenerklärungen:
— Qualitätsmanagementsystem:tDie Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
• zu 4.1: Vorlage der Eigenerklärungen:
— Qualitätsmanagementsystem:tDie Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bewerber über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Abgabe einer Eigenerklärung oder Nachweis, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 Zertifizierung oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem besteht.
— Informationssicherheitsmanagementsystem:
Abgabe einer Eigenerklärung und Erbringung von Nachweisen zur Erreichung eines mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes vergleichbaren Schutzniveaus (Anforderungen siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html).Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein und die für die auftragsgegenständliche Leistung relevanten Anwendungsbereiche umfassen. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bewerber über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen.
• zu 4.2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebende(n) Referenze(n):
Durch die Referenzen müssen Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
1. Einführung und/oder Wartung eines ERP-Systems im Public Sector
2. Einführung eines IT-Systems mit einer auf mindestens zwei verschiedene Standorte verteilten Mindestnutzerzahl von 2000
3. Einführung und/oder Wartung von SAP S/4HANA
Alle vorgenannten Bereiche müssen durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt sein (Mindestanforderung)
Bei jeder der Referenzen zu 1) und zu 2) muss die Einführung (nicht Wartung) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 13.1.2019 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
4) Im Falle der Eignungsleihe haben Nachunternehmen auch eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) abzugeben.
5) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Vorangestellt finden Briefing-Workshops mit den ausgewählten Bewerbern voraussichtlich in der 11. KW 2019 statt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 18. KW 2019 statt (Angaben ohne Gewähr).
6) Entsprechend § 41 Abs. 1 VgV werden die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase nur veröffentlicht, soweit sie im Entwurf zum Zeitpunkt der europaweiten Auftragsbekanntmachung vorliegen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die aktuelle Rechtsprechung hin, wonach während des Teilnahmewettbewerbes den Bewerbern nur die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die erforderlich sind, um die Teilnahme an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018, VII-Verg 26/18).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 246-564904 (2018-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Leipziger Platz 16
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Die Autobahn GmbH des Bundes, bis zum 17.1.2019 firmierend unter Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen mbH (IGA)”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 65 000 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.1 – Leistungskonzept Vorgehensweise zur Migration (Gewichtung 7,5 – Dezimalstelleneingabe nicht möglich, daher hier aufgerundet auf 8)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.2 – Leistungskonzept Vorgehensweise zum Rollout (Gewichtung 7,5 – Dezimalstelleneingabe nicht möglich, daher hier abgerundet auf 7)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3 – Sicherstellung des Produktivstarts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.4 – Supportkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2 – Zeit- und Arbeitsplanung inkl. Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“3 – Fachkenntnisse und Erfahrungen der eingesetzten Personen im Bereich Projektleitung / Teilprojektleitung inkl. Vertreter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-564904
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: IGA-ERPneu
Titel:
“IGA-ERPneu: Implementierung eines ERP-Systems für die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen GmbH (IGA) auf Basis SAP”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Atos Information Technology GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 65 000 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 179-436748 (2019-09-13)