Lieferung und Installation von IT- und Medientechnik (Switches, Firewall, Server, USV, WLAN, Mobile Endgeräte, Displays, Projektoren und Dokumentenkameras) für Schulen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“IKT Förderprojekt – Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg
ESS-12/18_IKT_AK”
Produkte/Dienstleistungen: Multimedia-Netze📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Installation von IT- und Medientechnik (Switches, Firewall, Server, USV, WLAN, Mobile Endgeräte, Displays, Projektoren und Dokumentenkameras)...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Installation von IT- und Medientechnik (Switches, Firewall, Server, USV, WLAN, Mobile Endgeräte, Displays, Projektoren und Dokumentenkameras) für Schulen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Multimedia-Netze📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“39124 Magdeburg, 39124 Magdeburg, 39387 Oschersleben, 39340 Haldensleben, 06884 Dessu-Roßlau, 06130 Halle, 06130 Halle, 06130 Halle”
Beschreibung der Beschaffung:
“Um digitale Bildung voranzutreiben wird eine standardisierte IT-Landschaft in den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt angestrebt. Die Ausstattung mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Um digitale Bildung voranzutreiben wird eine standardisierte IT-Landschaft in den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt angestrebt. Die Ausstattung mit einheitlichen, standardisierten Infrastrukturkomponenten sowie deren Installation, technischen Wartung und Administration stehen dabei im Mittelpunkt der IKT-Fördermaßnahme und damit der vorliegenden Ausschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-04 📅
Datum des Endes: 2019-04-17 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“— Titel 1 – Titel 4 (Leistungsort 1-4): die Leistungen sind bis zum 17.4.2019 abzuschließen und schlussszurechnen.
— Titel 5 – Titel 8 (Leistungsort 5-8):...”
Beschreibung der Verlängerungen
— Titel 1 – Titel 4 (Leistungsort 1-4): die Leistungen sind bis zum 17.4.2019 abzuschließen und schlussszurechnen.
— Titel 5 – Titel 8 (Leistungsort 5-8): die Leistungen sind bis zum 7.6.2019 abzuschließen und schlussszurechnen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: ELER (630717000004/158030004103; 630717000005/158030004103)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Angebotsaufforderung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-25
10:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Edith-Stein Schulstiftung des Bistums Magdeburg
Abt.Verwaltung
Max-Josef-Metzger-Str. 1
39104 Magdeburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Mitarbeiter der Vergabestelle Edith-Stein-Schulstiftung und des Bischöflichen Ordinates;
Mitarbeiter des Planungs- und Beratungsunternehmens”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 247-567953
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-25 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-03-15 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-25 📅
Zeit: 10:01
Neuer Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 10:01
Quelle: OJS 2019/S 019-040752 (2019-01-24)
Ergänzende Angaben (2019-01-31)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-08 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 10:01
Neuer Wert
Datum: 2019-02-08 📅
Zeit: 10:01
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Text
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 025-055391 (2019-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“IKT Förderprojekt – Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg.
ESS-12/18_IKT_AK”
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Installation von IT- und Medientechnik (Switches, Firewall, Server, USV, WLAN, Mobile Endgeräte, Displays, Projektoren und Dokumentenkameras)...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Installation von IT- und Medientechnik (Switches, Firewall, Server, USV, WLAN, Mobile Endgeräte, Displays, Projektoren und Dokumentenkameras) für Schulen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-567953
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ESS-12/18_IKT_AK
Titel: IKT Förderprojekt – Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH
Postanschrift: Hasselbachplatz 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 738701.07 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 053-121757 (2019-03-13)