Die swb AG schreibt die Feinkonzeptionierung und Realisierung einer Planungslösung für eine integrierte Konzernplanung aus. Die ausgeschriebenen Leistungen sind für die swb AG und Tochtergesellschaften der swb AG zu erbringen. Die Systemumgebung SAP BW mit der Datenbank HANA und dem Planungsmodul BPC wird durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die integrierte Konzernplanung beinhaltet die Personalplanung, die finanzwirtschaftliche Planung (GuV, Bilanz, Investitionen) und die Operative Planung (Produktionsplanung, Instandhaltungsplanung, Vertriebsplanung).
Der Projektbeginn ist im September 2018 vorgesehen. Wesentliche Planungsgebiete sollen ab Mai 2019 produktiv eingesetzt werden. Bis Mai 2020 sollen alle ausgeschriebenen Planungsgebiete für die produktive Nutzung zur Verfügung stehen. Sämtliche Projektarbeiten finden während des geschätzten Projektzeitraumes i.H.v. ca. zwei Jahren am Standort des Auftraggebers in Bremen statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: swb AG
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 20
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Alexander Delger
E-Mail: alexander.delger@ewe.de📧
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.swb-gruppe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Integrierte Konzernplanung – Feinkonzeption und Umsetzung auf Basis SAP BPC
17_501 Schlussangebot”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die swb AG schreibt die Feinkonzeptionierung und Realisierung einer Planungslösung für eine integrierte Konzernplanung aus. Die ausgeschriebenen Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Die swb AG schreibt die Feinkonzeptionierung und Realisierung einer Planungslösung für eine integrierte Konzernplanung aus. Die ausgeschriebenen Leistungen sind für die swb AG und Tochtergesellschaften der swb AG zu erbringen. Die Systemumgebung SAP BW mit der Datenbank HANA und dem Planungsmodul BPC wird durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die integrierte Konzernplanung beinhaltet die Personalplanung, die finanzwirtschaftliche Planung (GuV, Bilanz, Investitionen) und die Operative Planung (Produktionsplanung, Instandhaltungsplanung, Vertriebsplanung).
Der Projektbeginn ist im September 2018 vorgesehen. Wesentliche Planungsgebiete sollen ab Mai 2019 produktiv eingesetzt werden. Bis Mai 2020 sollen alle ausgeschriebenen Planungsgebiete für die produktive Nutzung zur Verfügung stehen.Sämtliche Projektarbeiten finden während des geschätzten Projektzeitraumes i. H. v. ca. 2 Jahren am Standort des Auftraggebers in Bremen statt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 079-177634
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-12 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVYZ2U
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 176-400001 (2018-09-12)