Organisationsuntersuchung der Aufgabenbereiche Informationstechnik / Informationsverarbeitung (IT) sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Organisationsuntersuchung LTV
SMUL-ST-022 / 2018
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Kurze Beschreibung:
“Organisationsuntersuchung der Aufgabenbereiche Informationstechnik / Informationsverarbeitung (IT) sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik...”
Kurze Beschreibung
Organisationsuntersuchung der Aufgabenbereiche Informationstechnik / Informationsverarbeitung (IT) sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01097 Dresden und 01796 Pirna
Beschreibung der Beschaffung:
“Organisationsuntersuchung der Aufgabenbereiche Informationstechnik / Informationsverarbeitung (IT) sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik...”
Beschreibung der Beschaffung
Organisationsuntersuchung der Aufgabenbereiche Informationstechnik / Informationsverarbeitung (IT) sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-21
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2018/S 158-362463 (2018-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Archivstraße 1, 01097 Dresden”
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden
Kontaktperson:
“Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11/Vergabestelle, Archivstraße 1, 01097 Dresden”
Telefon: +49 35156421111📞
E-Mail: vergabe@smul.sachsen.de📧
Fax: +49 35156421119 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.smul.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Organisationsuntersuchung LTV
SMUL-ST-022/2018
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptioneller Ansatz, Vorgehensweise Arbeitspakete, Fachinhalt, Zusammenarbeit, Qualitätsmanagement, Eingesetztes Personal, Vor-Ort-Präsens; siehe auch...”
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Beratertage und Budget; siehe auch Vergabeunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 158-362463
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Vergabeverfahren wurde gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen PF 101364 04013 Leipzig
Postort: Leipzig, Braustraße 2
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet wie folgt: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet wie folgt: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10 01076 Dresden
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Telefon: +49 35156421104📞
E-Mail: anne-kristin.sense@smul.sachsen.de📧
Fax: +49 35156421119 📠
URL: http://www.smul.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 244-559294 (2018-12-17)