ITSM-Suite

Vergabestelle ThüringerLandesrechenzentrum

Lieferung, Implementierung, Pflege sowie Dienstleistungen zur Einführung einer ITSM-Suite

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-09 Auftragsbekanntmachung
2018-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: TLRZ-V-18-013
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Implementierung, Pflege sowie Dienstleistungen zur Einführung einer ITSM-Suite
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle ThüringerLandesrechenzentrum
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361-573635864 📞
Fax: +49 361-573635848 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=198050 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-203399
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Einführung einer integrierten Managementsoftware zur Unterstützung der Betriebsprozesse des TLRZ und, darauf aufbauend, deren fachliche und organisatorische überarbeitete Abbildung.
Der Auftrag gliedert sich in die Bestandteile:
— Lizenzierung und Lieferung einer ITSM-Suite inklusive CMDB/CMS, Integrationskomponenten und Frontends,
— Schrittweise Installation, Integration, Parametrisierung und Überführung der ITSM Suite in den operativen Betrieb des TLRZ. Optimierende Überarbeitung der Betriebsprozesse des TLRZ auf Basis der ITSM-Suite und begleitende Einführung in den operativen Betrieb sowie die Abbildung der Services des TLRZ auf die ITSM-Suite,
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— Softwarepflege und –Wartung der ITSM-Suite und Third Level-Support für den operativen Betrieb.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die oben angegebene Laufzeit von 60 Monaten ist eine Mindestlaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beigefügt.
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Der Bieterhat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt;
2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil beigefügt (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten), in dem kurz dargelegt werden:
— die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und Schwerpunkte des Unternehmens,
— die Organisation des Unternehmens,
— die wirtschaftliche Verknüpfung des Unternehmens mit anderen Unternehmen,
— die Entwicklung des Unternehmens sowie.
— ob sich das Unternehmen in einem Übernahme- oder Fusionsprozess befindet.
3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
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4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen.Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen;
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5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1a) Der Bietermuss mindestens 3 Referenzen zu Installationen seiner angebotenen ITSM-Suite in den letzten 3 Jahren bei zentralen IT-Dienstleistern für Behörden auf konsolidierter Kommunalebene (Kommunalverband), Landes- oder Bundesebene, öffentlichen Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben nachweisen. Die Referenzen sind mit der Angabe von Ansprechpartnern des jeweiligen Auftragebers, deren Dienstsitz und Kontaktdaten zu versehen.
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Es bestehen folgende weitere Anforderungen an die Referenzen:
Die ITSM Suite wird in jeder der Referenzen umfassend im Servicekatalog Management, Configuration Management, Service Level Management, Change Management, Request Fulfilment und Incident Management eingesetzt.
Der Bieter hat in jeder der Referenzen umfassend zum jeweiligen Einführungsprojekt beraten und die Prozesse Servicekatalog Management, Configuration Management, Service Level Management, Change Management, Request Fulfilment und Incident Management in einem Einführungsprojekt in die IT-Landschaft integriert und in die operative Arbeitsweise des Referenzgebers überführt.
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Die ITSM Suite wird bei mindestens 2 Referenzen im Problem Management operativ eingesetzt.
Der Bieter hat die ITSM-Suite bei mindestens 2 Referenzen im Problem Management in einem Projekt eingeführt.
Die ITSM Suite wird bei mindestens 2 Referenzen im Knowledge Management operativ eingesetzt.
Der Bieter hat die ITSM-Suite bei mindestens 2 Referenzen im Knowledge Management in einem Projekt eingeführt.
Der Service Desk der ITSM-Suite wird bei mindestens 2 Referenzen operativ eingesetzt.
Bei mindestens 2 Referenzen umfasste das Einführungsprojekt auch den Service Desk der ITSM-Suite.
Das Self Service Portal der ITSM-Suite wird bei mindestens 2 Referenzen operativ eingesetzt.
Bei mindestens 2 Referenzen umfasste das Einführungsprojekt auch das Self Service Portal der ITSM-Suite.
Dem Angebot sind als Anlagen für jede der Referenzen eine ausführliche Beschreibung beizulegen sowie Angaben über Ansprechpartner, Ausführungszeitraum und Inhalt der erbrachten Leistungen zu machen;
1b) Der Bieter benennt mindestens 2 Datenintegrationsprojekte innerhalb der letzten 3 Jahre für die Einführung seiner CMDB in heterogenen Rechenzentrumsinfrastrukturen mit Angabe der etablierten Schnittstellen zu vorgelagerten Systemen. Die Referenzen sind mit der Angabe von Projektbezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartnern des jeweiligen Auftragebers, deren Dienstsitz und Kontaktdaten sowie dem Ausführungszeitraum zu versehen;
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2) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 Thüringer Vergabegesetz.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=198050 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten /Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1. der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/ Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert wird.
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2) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die unterschriebenen Formblätter „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit“, „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
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— Entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder,
— durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren. Weiter ist zu erklären, dass
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— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
4) Änderung der Vergabeunterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattfortm (www.evergabeonline.de) erfolgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1-2 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Abs. 1-3 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 090-203399 (2018-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-425231
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 090-203399
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
1) Eignungsleihe: ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1. der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert wird; 2) Nachunternehmer: der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die unterschriebenen Formblätter „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit“, „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung Vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese — entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder, — durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. 3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitgliederder Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren. Weiter ist zu erklären, dass — das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, — das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter WirkungZahlungen anzunehmen und, — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen. 4) Änderung der Vergabeunterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattfortm (www.evergabeonline.de) erfolgt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— schrittweise Installation, Integration, Parametrisierung und Überführung der ITSM Suite in den operativen Betrieb des TLRZ. Optimierende Überarbeitung der Betriebsprozesse des TLRZ auf Basis der ITSM-Suite und begleitende Einführung in den operativen Betrieb sowie die Abbildung der Services des TLRZ auf die ITSM-Suite,
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Name: USU GmbH
Postort: Möglingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ludwigsburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Eignungsleihe: ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1. der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert wird;
Mehr anzeigen
2) Nachunternehmer: der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die unterschriebenen Formblätter „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit“, „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung Vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese
Mehr anzeigen
— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder,
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitgliederder Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren. Weiter ist zu erklären, dass
Mehr anzeigen
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter WirkungZahlungen anzunehmen und,

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1-2 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Abs. 1-3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 188-425231 (2018-09-27)