KGW/TGW

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Es wird ein Rahmenvertrag längstens bis 31.12.2020 über die Lieferung von mindestens 17 Konzentratorgateways (KGW) sowie 5 Terminatorgateways (TGW) inkl. der jeweiligen Software beides jeweils der T-Systems International GmbH zum Einsatz in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg als Tetra-Sprachdatenumsetzer von E1 nach IP bzw. von IP nach E1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-21 Auftragsbekanntmachung
2019-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzausrüstung
Referenznummer: 2018-11V-119-3
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Rahmenvertrag längstens bis 31.12.2020 über die Lieferung von mindestens 17 Konzentratorgateways (KGW) sowie 5 Terminatorgateways (TGW) inkl. der jeweiligen Software beides jeweils der T-Systems International GmbH zum Einsatz in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg als Tetra-Sprachdatenumsetzer von E1 nach IP bzw. von IP nach E1.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/ 🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYUEZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYUEZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-23 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 226-516666
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYUEZ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Rahmenvertrag längstens bis 31.12.2020 über die Lieferung von mindestens 17 Konzentratorgateways (KGW) sowie 5 Terminatorgateways (TGW) inkl. der jeweiligen Software beides jeweils der T-Systems International GmbH zum Einsatz in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg als Tetra-Sprachdatenumsetzer von E1 nach IP bzw. von IP nach E1. Aufgrund der zwingenden Kompatibilität mit dem vorhandenen System kommt keine anderen Software als die der T-Systems International GmbH in Betracht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart Die konkrete Anschrift wird mit Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind,
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— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung zum Nichtvortliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
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— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2 GWB genannten Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 123 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
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— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1)
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— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
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— Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
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— Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYUEZ/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Bieter sich durch Form und/oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge an die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständige Vergabekammer einzureichen.
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Für die Rüge gelten folgende Fristen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen 10 Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.
Im Übrigen wird insbesondere auch auf § 160 GWB verwiesen.
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2018/S 226-516666 (2018-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurde ein Rahmenvertrag längstens bis 31.12.2020 über die Lieferung von mindestens 17 Konzentratorgateways (KGW) sowie 5 Terminatorgateways (TGW) inkl. der jeweiligen Software beides jeweils der T-Systems International GmbH zum Einsatz in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg als Tetra-Sprachdatenumsetzer von E1 nach IP bzw. von IP nach E1 geschlossen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 009-016307
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 226-516666
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYGWN

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurde ein Rahmenvertrag längstens bis 31.12.2020 über die Lieferung von mindestens 17 Konzentratorgateways (KGW) sowie 5 Terminatorgateways (TGW) inkl. der jeweiligen Software beides jeweils der T-Systems International GmbH zum Einsatz in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg als Tetra-Sprachdatenumsetzer von E1 nach IP bzw. von IP nach E1 geschlossen. Aufgrund der zwingenden Kompatibilität mit dem vorhandenen System kommt keine anderen Software als die der T-Systems International GmbH in Betracht.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart Die konkrete Anschrift wurde mit Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-03 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Fasanenweg 5
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYGWN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Bieter sich durch Form und / oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge an die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständige Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen zehn Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Fußnote § 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
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Quelle: OJS 2019/S 009-016307 (2019-01-11)