Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KKE 1.4, Generalunternehmerleistung Gebäude GSE und GWO
H 55-18 Ja
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Grundschulen📦
Kurze Beschreibung:
“Schlüsselfertige Erstellung von 2 Grundschulen in Holzmodulbauweise und 2 Sporthallen in Holz-Element-Bauweise”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 30874990.74 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schulgebäude für Grundschule Konrad-Wolf-Str.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konrad-Wolf-Straße 11
13055 Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Schlüsselfertige Erstellung eines Schulgebäudes in Holzmodulbauweise
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Turnhalle für Grundschule Konrad-Wolf-Str.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦
Beschreibung der Beschaffung: Schlüsselfertige Erstellung einer Turnhalle in Holz-Element-Bauweise
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schulgebäude und Sporthalle für Grundschule Sewanstr.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sewanstraße 43
10319 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Schlüsselfertige Erstellung einer Grundschule in Holzmodulbauweise und einer Sporthalle in Holz-Element-Bauweise”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 093-210297
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18 E 0817 00
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Schulgebäude für Grundschule Konrad-Wolf-Str.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kaufmann Bausysteme GmbH
Postanschrift: Vorderreuthe 57
Postort: Reuthe
Postleitzahl: 6870
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Österreich 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11383698.69 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 18 E 0818 00
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Turnhalle für Grundschule Konrad-Wolf-Str.
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Land: Deutschland 🇩🇪 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4443939.86 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 18 E 0819 00
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Schulgebäude und Sporthalle für Grundschule Sewanstr.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15047352.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090137616📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).