Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich in die Weiterentwicklung der Initiative einbringen und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernehmen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg”
Postanschrift: Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Referat 31 „Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung“, Frau Kristine Schütterle”
E-Mail: koordinierungsstelle-wirtschaft-4-0@menoldbezler.de📧
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.wm.baden-wuerttemberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Koordinierungsstelle Initiative Wirtschaft 4.0
1005/2018 - Bekanntmachung vergebener Aufträge”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg suchte im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als...”
Kurze Beschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg suchte im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich in die Weiterentwicklung der Initiative einbringt und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernimmt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg hat 2017 die „Initiative Wirtschaft 4.0“ gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, gemeinsam mit einer größeren Anzahl von Partnern die Digitalisierung der Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf KMU, branchenübergreifend und in der gesamten Fläche des Landes voranzutreiben. Die Initiative Wirtschaft 4.0 ist hierbei „Dach“ und „kommunikative Klammer“ für Aktivitäten zur Digitalisierung der Wirtschaft, branchenbezogene Säulen und Querschnittsinitiativen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg (Vergabestelle) suchte im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich zudem in die Weiterentwicklung der Initiative einbringt und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernimmt.
Gegenstand der von der Koordinierungsstelle zu erbringenden Aufgaben (Teilleistungen) sind insbesondere die Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg bei folgenden Tätigkeiten:
— die Vorbereitung und Koordinierung von Spitzentreffen und Arbeitssitzungen der „Initiative Wirtschaft 4.0“,
— die organisatorische Vor- und Nachbereitung der Jahresveranstaltung wie beispielsweise des „Digitalgipfel – Wirtschaft 4.0 BW“ (für 2019 nur teilweise) sowie weiterer Veranstaltungen,
— die inhaltliche Weiterentwicklung der Initiative,
— die Bündelung, Übersicht und Koordinierung der Maßnahmen unter dem Dach der Initiative Wirtschaft 4.0
— die Weiterentwicklung und Umsetzung des Kommunikationskonzeptes und der Öffentlichkeitsarbeit für die „Initiative Wirtschaft 4.0“.
Dem künftigen Auftragnehmer werden seitens des Auftraggebers keine Räumlichkeiten oder sonstige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten und sonstige Infrastruktur zu beschaffen und vorzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Partnern der Initiative 4.0 und dem Ministerium sowie zur Weiterentwicklung der Initiative Wirtschaft 4.0”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Erfahrung des Projektleiters sowie Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 105-239716
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus...”
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY8LY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 056-129842 (2019-03-15)