Koordinierungsstelle Initiative Wirtschaft 4.0

Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich in die Weiterentwicklung der Initiative einbringen und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernehmen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-01 Auftragsbekanntmachung
2019-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Verwaltung
Referenznummer: 1005/2018
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich in die Weiterentwicklung der Initiative einbringen und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernehmen wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Postanschrift: Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: koordinierungsstelle-wirtschaft-4-0@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYKRG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 105-239716
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer II.2.5) angegebene Gewichtung der Zuschlagskriterien betrifft das erste indikative Angebot. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Modifikation der Zuschlagskriterien, die im Bewerbermemorandum dargestellt ist.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg
hat 2017 die „Initiative Wirtschaft 4.0“ gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, gemeinsam mit einer größeren Anzahl von Partnern die Digitalisierung der Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf KMU, branchenübergreifend und in der gesamten Fläche des Landes voranzutreiben. Die Initiative Wirtschaft 4.0 ist hierbei „Dach“ und „kommunikative Klammer“ für Aktivitäten zur Digitalisierung der Wirtschaft, branchenbezogene Säulen und Querschnittsinitiativen.
(Vergabestelle) sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich zudem in die Weiterentwicklung der Initiative einbringen und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernehmen wird.
Gegenstand der von der Koordinierungsstelle zu erbringenden Aufgaben (Teilleistungen) werden insbesondere die Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg bei folgenden Tätigkeiten sein:
— die Vorbereitung und Koordinierung von Spitzentreffen und Arbeitssitzungen der „Initiative Wirtschaft 4“,
— die organisatorische Vor- und Nachbereitung der Jahresveranstaltung wie beispielsweise des „Digitalgipfel – Wirtschaft 4.0 BW“ (für 2019 nur teilweise) sowie weiterer Veranstaltungen,
— die inhaltliche Weiterentwicklung der Initiative,
— die Bündelung, Übersicht und Koordinierung der Maßnahmen unter dem Dach der Initiative Wirtschaft 4.0,
— die Weiterentwicklung und Umsetzung des Kommunikationskonzeptes und der Öffentlichkeitsarbeit für die „Initiative Wirtschaft 4.0“.
Dem künftigen Auftragnehmer werden seitens des Auftraggebers keine Räumlichkeiten oder sonstige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten und sonstige Infrastruktur zu beschaffen und vorzuhalten.
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Weitere Informationen zur Initiative Wirtschaft 4.0 finden sich auch auf der Website der Initiative unter www.wirtschaft-digital-bw.de.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung um weitere 36 Monate zu verlängern. Auftraggeber und Auftragnehmer können sich einvernehmlich über eine Verkürzung dieser Verlängerung verständigen.
Zusätzliche Informationen:
Die in Ziffer II.2.5) angegebene Gewichtung der Zuschlagskriterien betrifft das erste indikative Angebot. Im weiteren Verfahren erfolgt eine Modifikation der Zuschlagskriterien, die im Bewerbermemorandum dargestellt ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
3) Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister (bei GmbH & Co.KG auch der Komplementär-GmbH).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für Personen- und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren mit gesondertem Ausweis der Führungskräfte.
(2) Eigenerklärung über eine erbrachte vergleichbare Projektmanagementleistung in den letzten 3 Jahren (Abschluss der Leistungserbringung frühestens im Juni 2015).
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Angaben erforderlich:
1) Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
2) Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen,
3) Leistungszeitraum (Dauer der ununterbrochenen Leistungserbringung).
Dieser Nachweis ist von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal zu erbringen.
Mindeststandards:
Zu (2) Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Projektmanagementleistungen in den letzten 3 Jahren (Abschluss der Leistungserbringung frühestens im Mai 2015):
Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt über die Erbringung von Projektmanagementleistungen. Die Mindestreferenz muss für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein.
Leistungen im Bereich des Projektmanagements für Bauleistungen genügen den Anforderungen an die einzureichende Mindestreferenz nicht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bewerbergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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2) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftrags.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in folgendem Verfahren: Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3) anhand der Mindestreferenz gemäß Ziffer III.1.3 (2) sowie Referenzen in den Bereichen.
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— Innovation und Digitalisierung,
— Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden,
— Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, PR-Erfahrungen,
— Strategieentwicklung und konzeptionelles Arbeiten.
Beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der vergabegegenständlichen Leistung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der in Bewerbermemorandum dargestellten Auswahlmatrix.
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Für die Auswahl werden jeweils nur die Mindestreferenz und die vier besten weiteren Referenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Die Vorlage weiterer Referenzen ist nicht gewünscht.
Für die Bewertung sind die weiteren Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
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Weitere Informationen zur Bewertung der Eignungsnachweise sowie zur Auswahl der Bieter sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen, welches unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse verfügbar ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Partnern der Initiative 4.0 und dem Ministerium sowie zur Weiterentwicklung der Initiative Wirtschaft 4.0
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Erfahrung des Projektleiters sowie Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 31 „Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung“, Frau Kristine Schütterle
Internetadresse: www.wm.baden-wuerttemberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYKRG 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Frank Meininger
Fax: +49 71186040-550 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1)Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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2) Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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3) Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYKRG.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 105-239716 (2018-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1005/2018 - Bekanntmachung vergebener Aufträge
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg suchte im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich in die Weiterentwicklung der Initiative einbringt und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernimmt.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 056-129842
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 105-239716
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY8LY
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg (Vergabestelle) suchte im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister, der als externe Koordinierungsstelle für die Initiative Wirtschaft 4.0 agiert, sich zudem in die Weiterentwicklung der Initiative einbringt und verschiedene konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungsaufgaben übernimmt.
Mehr anzeigen
Gegenstand der von der Koordinierungsstelle zu erbringenden Aufgaben (Teilleistungen) sind insbesondere die Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg bei folgenden Tätigkeiten:
— die Vorbereitung und Koordinierung von Spitzentreffen und Arbeitssitzungen der „Initiative Wirtschaft 4.0“,
— die Bündelung, Übersicht und Koordinierung der Maßnahmen unter dem Dach der Initiative Wirtschaft 4.0

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-01 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY8LY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2019/S 056-129842 (2019-03-15)