Es sollen Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) im Wohngebiet Heerstraße vergeben werden.
Das Wohngebiet Heerstraße Nord entstand als typische Großsiedlung in den 60er und 70er Jahren, in der derzeit etwa 17 000 Menschen wohnen. Die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen hat einen Migrationshintergrund. Der Anteil an Transferleistungsempfängern ist sehr hoch. Die Zahl der Familien, die Hilfen durch das Jugendamt bekommen, ist steigend. Damit ist dieser Sozialraum weiterhin Schlusslicht in Spandau. Daraus ergibt sich ein Standort bezogener höherer Bedarf an Integration und kommunalen Angeboten für Jugendliche und Kinder.
In unmittelbarer Umgebung des gewählten Grundstücks befinden sich die Christian-Morgenstern-Grundschule mit Sporthalle, die derzeitige JFE und der Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Als Standort für den Neubau der JFE wurde der derzeitige Parkplatz der Christian-Morgenstern-Grundschule ausgewählt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bezirksamt Spandau Abt. Facility Management, Umwelt und Naturschutz – Technisches Gebäudemanagement –”
Postanschrift: Carl-Schurz-Straße 2/6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@szpartner.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.berlin.de/ba-spandau/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen der Technischen Ausrüstung zum Neubau für die Jugendfreizeiteinrichtung „Steig“ im Wohngebiet Heerstraße, Räcknitzer Steig 12, 13593 Berlin”
Produkte/Dienstleistungen: Haustechnik📦
Kurze Beschreibung:
“Es wurden Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) im Wohngebiet Heerstraße vergeben.
Das Wohngebiet...”
Kurze Beschreibung
Es wurden Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) im Wohngebiet Heerstraße vergeben.
Das Wohngebiet Heerstraße Nord entstand als typische Großsiedlung in den 60er und 70er Jahren, in der derzeit etwa 17 000 Menschen wohnen. Die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen hat einen Migrationshintergrund. Der Anteil an Transferleistungsempfängern ist sehr hoch. Die Zahl der Familien, die Hilfen durch das Jugendamt bekommen, ist steigend. Damit ist dieser Sozialraum weiterhin Schlusslicht in Spandau. Daraus ergibt sich ein Standort bezogener höherer Bedarf an Integration und kommunalen Angeboten für Jugendliche und Kinder.
In unmittelbarer Umgebung des gewählten Grundstücks befinden sich die Christian-Morgenstern-Grundschule mit Sporthalle, die derzeitige JFE und der Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Als Standort für den Neubau der JFE wurde der derzeitige Parkplatz der Christian-Morgenstern-Grundschule ausgewählt.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 220786.09
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 226729.48
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Räcknitzer Steig 12
13593 Berlin-Spandau
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wurden Leistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wurden Leistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 ganz oder teilweise. Die Beauftragung erfolgte stufenweise, zunächst LPH 1 und 2. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Generalunternehmer mit der gesamten schlüsselfertigen Erstellung des Bauvorhabens zu beauftragen.
Die am Standort Räcknitzer Steig befindliche Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) und der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) sollen aufgewertet werden. Zunächst wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Als Grundlage für die weitere Planung wurde ein Bedarfsprogramm erstellt. Im Ergebnis soll die Vorzugsvariante V 2.2 umgesetzt werden und ein Neubau auf dem Parkplatz der Christian-Morgenstern-Grundschule entstehen. Der Neubau soll für die JFE mit Familienzentrum (FiZ) geplant werden. Der KJGD soll zunächst im Bestandsgebäude verbleiben. Die Erhaltung und Weiternutzung der bestehenden Freiflächen insb. der Skateranlage ist im Zusammenhang mit dem Neubau vorgesehen.
Es ist ein dreigeschossiger teilunterkellerter Baukörper vorgesehen, der folgende Anforderungen erfüllen soll:
— Großer Multifunktionssaal im EG mit möglicher zweifacher Teilung, sodass 3 separat voneinander nutzbare Raumeinheiten mit zugeordneten Lagerräumen entstehen, die bei Bedarf zu einem großen Veranstaltungsraum mit Bühne gewandelt werden können,
— Café und Mehrzweckräume im EG,
— Werkstätten, PC-Räume und Ateliers im OG,
— emissionsstarke Bandübungsräume, Lager- und Technikräume im UG,
— barrierefreie Erschließung der Nutzungsebenen mit einem Aufzug in das UG bzw. OG 1,
— Das Raumangebot des FIZ ist miteingeschlossen. Die Räume sollen sowohl separat von außen als auch über das JFE erreicht werden.
Für das Projekt liegt ein Bedarfsprogramm vor. Kostenrahmen für LPH 1 u. 2: 5 185 000 EUR brutto (KGR 200-700, ohne 760 incl. UV/Rundung). Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Programms Soziale Stadt-Baufonds.
Anrechenbare Kostengruppen (mit UV/Rundung/brutto) nach Kostenrahmen des genehmigten Bedarfsprogrammes: KGR 400 und 500: 1 008 250 EUR
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Personalkonzept, Personaleinsatzplan; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter; Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Personalkonzept, Personaleinsatzplan; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter; Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus haustechnischen Gesichtspunkten; Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Herangehensweise zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus haustechnischen Gesichtspunkten; Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben, beispielsweise anhand ähnlicher Referenzprojekte
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darst. der vorgesehenen, im Angebot enthaltenen Instrumente zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit u. Qualität der Lösungen und Zusammenarbeit mit den an...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Darst. der vorgesehenen, im Angebot enthaltenen Instrumente zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit u. Qualität der Lösungen und Zusammenarbeit mit den an der Planung beteiligten Planern/Ingenieuren
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name):
“Angebot für die Gesamtleistung der Leistungen der Technischen Ausrüstung einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen”
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2 werden die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gem. § 55 HOAI optional ganz...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2 werden die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gem. § 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise entsprechend ABau beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu übernehmen. Es gilt die HOAI 2013. Aus phasen-/stufen-/abschnittsweiser Durchführung bzw. einer Verlängerung des Leistungszeitraumes kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der AN hat die jeweils aktuellen IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu beachten.
Grundleistungen (bei Abruf der entsprechenden LPH): LPH 2: Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschl. Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung. LPH 8: Ausreichende Baustellenkontrollen, (Häufigkeit nach Notwendigkeit, Fortgang der Arbeiten). Zusammenstellung Unterlagen für Rechnungshof gemäß ABau VI 150 (digital, in Papierform, wie vertraglich vereinbart).
Der AN hat ggf. zusätzliche Abschlagsrechnungen nach Maßgabe des Fördergebers zu stellen. Als Sicherheit sind durch den AN bei jeder Abschlagsrechnung 5 % des bis dahin fälligen Bruttorechnungsbetrages abzuziehen.
Die Kostenschätzung (UV, Rundung extra ausgewiesen) der VPU (ABau III 1322.H F) – genehmigt durch AG – ist Voraussetzung für den Abruf von LPH 3 und 5 (noch offen, ob Abruf).
Nach der Kostenberechnung (UV, Rundung extra ausgewiesen) der BPU (ABau III 1331.H F) – genehmigt durch AG – wird das endgültige Honorar ermittelt (mit Rechnungslegung danach einzureichen), sofern LPH 3 und 5 erbracht wird. Diese ist Voraussetzung für den Abruf von LPH 6 bis 8 (noch offen, ob Abruf).
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union: k.A.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-,...”
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 082-184516
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Leistungen der Technischen Ausrüstung zum Neubau für die Jugendfreizeiteinrichtung „Steig“ im Wohngebiet Heerstraße, Räcknitzer Steig 12, 13593 Berlin”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GNEISE Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Kiefholzstr. 176
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 220786.09
Höchstes Angebot: 226729.48
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung”
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2018/S 225-515112 (2018-11-19)