Lernprogramm für die Bundeswehr: IETP-X-Bw Nutzerschulung. Mit hiesigem Projekt soll die Erstellung, Vervielfältigung, Lieferung und Implementierung des MAT- Lernprogrammes „IETP-X-Bw Nutzerschulung“ durchgeführt werden. Das Programm soll sowohl dem Selbststudium, als auch der Lehrgangsvorbereitung dienen. Die Zielgruppe des Lernprogrammes ist das Personal im Bereich des BMVg, welches die Software IETP-X-Bw einsetzt. Ausbildungsziel des zu erstellenden Lernprogramms ist es, den Nutzern die Anwendung der Kompo-nenten der Software IETP-X-Bw zu vermitteln. Ausbildungsgrundlagen sind hierbei das Anwendungshandbuch für IETP-X-Bw v5.2, die GeNu Soft-wareeinheit „IETP-X-Bw“ v3.2 sowie die FA-LP IETP-X-Bw Nutzerschulung, V1.0, 18.3.2005.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: B/U2DE/IA059/IE002
Kurze Beschreibung:
Lernprogramm für die Bundeswehr: IETP-X-Bw Nutzerschulung.
Mit hiesigem Projekt soll die Erstellung, Vervielfältigung, Lieferung und Implementierung des MAT- Lernprogrammes „IETP-X-Bw Nutzerschulung“ durchgeführt werden. Das Programm soll sowohl dem Selbststudium, als auch der Lehrgangsvorbereitung dienen.
Die Zielgruppe des Lernprogrammes ist das Personal im Bereich des BMVg, welches die Software IETP-X-Bw einsetzt.
Ausbildungsziel des zu erstellenden Lernprogramms ist es, den Nutzern die Anwendung der Kompo-nenten der Software IETP-X-Bw zu vermitteln.
Ausbildungsgrundlagen sind hierbei das Anwendungshandbuch für IETP-X-Bw v5.2, die GeNu Soft-wareeinheit „IETP-X-Bw“ v3.2 sowie die FA-LP IETP-X-Bw Nutzerschulung, V1.0, 18.3.2005.
Lernprogramm für die Bundeswehr: IETP-X-Bw Nutzerschulung.
Mit hiesigem Projekt soll die Erstellung, Vervielfältigung, Lieferung und Implementierung des MAT- Lernprogrammes „IETP-X-Bw Nutzerschulung“ durchgeführt werden. Das Programm soll sowohl dem Selbststudium, als auch der Lehrgangsvorbereitung dienen.
Die Zielgruppe des Lernprogrammes ist das Personal im Bereich des BMVg, welches die Software IETP-X-Bw einsetzt.
Ausbildungsziel des zu erstellenden Lernprogramms ist es, den Nutzern die Anwendung der Kompo-nenten der Software IETP-X-Bw zu vermitteln.
Ausbildungsgrundlagen sind hierbei das Anwendungshandbuch für IETP-X-Bw v5.2, die GeNu Soft-wareeinheit „IETP-X-Bw“ v3.2 sowie die FA-LP IETP-X-Bw Nutzerschulung, V1.0, 18.3.2005.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: BAAINBw U2.4
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbwu2.4@bundewehr.org📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-15 📅
Datum des Beginns: 2018-06-04 📅
Datum des Endes: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 052-114854
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lernprogramm für die Bundeswehr: IETP-X-Bw Nutzerschulung.
Mit hiesigem Projekt soll die Erstellung, Vervielfältigung, Lieferung und Implementierung des MAT- Lernprogrammes „IETP-X-Bw Nutzerschulung“ durchgeführt werden. Das Programm soll sowohl dem Selbststudium, als auch der Lehrgangsvorbereitung dienen.
Die Zielgruppe des Lernprogrammes ist das Personal im Bereich des BMVg, welches die Software IETP-X-Bw einsetzt.
Ausbildungsziel des zu erstellenden Lernprogramms ist es, den Nutzern die Anwendung der Kompo-nenten der Software IETP-X-Bw zu vermitteln.
Ausbildungsgrundlagen sind hierbei das Anwendungshandbuch für IETP-X-Bw v5.2, die GeNu Soft-wareeinheit „IETP-X-Bw“ v3.2 sowie die FA-LP IETP-X-Bw Nutzerschulung, V1.0, 18.3.2005.
1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe § 6 des Vertragsentwurfes
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.