Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist abzugeben:
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— eine Referenzliste, aus der vergleichbare Leistungen (Wechselladerfahrzeuge) der Baujahre 2012 bis 2018 hervorgehen. Die Referenzliste muss Angaben zum Fahrzeugtyp, zum Fahrgestellhersteller und zum Fahrgestelltyp, zum Baujahrsowie zum Auftraggeber enthalten. Die Referenzliste wird für die Prüfung der Eignung des Bieters nach § 46 VgV herangezogen.
— eine Energiebilanz, ermittelt aus den vorgesehenen elektrischen unter Berücksichtigung von Lichtmaschine und Batterien des Fahrgestells,
— eine Gewichtsbilanz inklusive Achslastverteilung, ermittelt aus Fahrgestell- und Ausbaugewicht sowie dem Gewicht der vorgesehenen Beladung,
— ein Datenblatt Fahrgestell, aus dem Abmessungen, Gewichte und Leistungsdaten hervorgehen,
— ein Datenblatt Abrollkipper, aus dem Abmessungen und Gewichte sowie Informationen zum angebotenen Abrollkippermodell hervorgehen,
— eine Zeichnung, aus der die Hauptabmessungen (Länge, Breite, Höhe), der Radstand und der Wendekreisdurchmesser hervorgehen.
Mit dem Angebot ist außerdem abzugeben:
— Formular 1 von 7: Lieferzeit,
— Formular 2 von 7: EMV-Erklärung,
— Formular 3 von 7: Fahrzeugvergleichsliste,
— Formular 4 von 7: Unterhaltung und Service Fahrgestell,
— Formular 5 von 7: Unterhaltung und Service Abrollkipper,
— Formular 6 von 7: Unterhaltung und Service Ausbau,
— Formular 7 von 7: Technische Merkmale.
Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben sind:
1) Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Hinweis: In Bezug auf Nr. 1-2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.