Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 Allrad DIN 14530-27 in der jeweils gültigen Fassung

Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 Allrad DIN 14530-27 in der jeweils gültigen Fassung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-15 Auftragsbekanntmachung
2018-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 37_EHL_03-2018
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 Allrad DIN 14530-27 in der jeweils gültigen Fassung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Postanschrift: Bismarckstraße 12
Postleitzahl: 39524
Postort: Schönhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.elbe-havel-land.de 🌏
E-Mail: wol@elbe-havel-land.de 📧
Telefon: +49 39323-84017 📞
Fax: +49 39323-84030 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207796 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-361550
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 243 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 243 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
Die Anzahl von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ist am Ende des LV, an der dort bezeichneten Stelle einzutragen.
Nebenangebote müssen auf gesonderten Blättern eindeutig gekennzeichnet, zum Angebot gehörig, unterschrieben und nummeriert sein.
Die durch das Nebenangebot entfallenden Leistungen aus dem Hauptangebot sind detailliert inhaltlich und preislich anzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung gemäß VOL/A und GWB (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen),
— Erkärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf),
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) werden leistungen auf Nachunternehmen übertragen,
— Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen (NU)/Erklärung des NU,
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§12 LVG LSA),
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA).
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Vorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.
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Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:
— Eigenerklärung VOL/A und GWB,
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundenservice
Preis (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Wolff
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207796 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1) der Antagsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 158-361550 (2018-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 243 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Schönhausen (Elbe)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558065
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 158-361550
ABl. S-Ausgabe: 244

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-27 📅
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
Ulm, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 312081.07 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit
1) der Antagsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 244-558065 (2018-12-14)