Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9.1) Nachweis von Referenzen
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
— Fertigung und/oder Lieferung eines vergleichbaren Hubsteigers (zGG, Fahrzeuglänge, Arbeitshöhe, seitliche Reichweite) innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre,
— an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der Baumpflege,
— innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Können die geforderten Referenzen nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
9.2) Betriebs-/Firmenbeschreibung
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
9.3) Vorstellung eines Vorführfahrzeuges
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbarer Hubarbeitsbühne beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dieses Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
9.4) Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
9.5) Erklärung zu Kartellbeteiligungen
Es ist eine Selbstauskunft zur Zuverlässigkeitsprüfung bzw. zur Selbstreinigung des Unternehmens für das Ausschreibungsverfahren abzugeben.
Kann die Selbstauskunft zur Zuverlässigkeit bzw. Selbstreinigung nicht abgegeben und/oder nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angaben zu 9.1, 9.2, 9.4 und 9.5 können auf den Formularen am Ende des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden oder als Anlage dem Angebot beigefügt werden.