Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530 Teil 5, DIN EN 1846 Teil 1-3”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530 Teil 5, DIN EN 1846 Teil 1-3”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 218 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Ort der Leistung: Gotha🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllende Gemeinde Stadt Ohrdruf 99885 Gemeinde Wölfis
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530 Teil 5, DIN EN 1846 Teil 1-3” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantiebedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung LV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Materialauswahl/Aufbau/Mannschaftsraum
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Platzverhältnisse Mannschaftsraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lagerung u. Entnahme von Geräten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bedienung u. Übersichtlichkeit Pumpenbedienstand
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 218 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 13
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Anzahl von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ist am Ende des Leistungsverzeichnisses einzutragen. Nebenangebote/Änderungsvorschläge müssen auf...”
Beschreibung der Optionen
Die Anzahl von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ist am Ende des Leistungsverzeichnisses einzutragen. Nebenangebote/Änderungsvorschläge müssen auf gesonderten Blättern eindeutig gekennzeichnet, zum Angebot gehörig, unterschrieben und nummeriert sein. Die durch das Nebenangebot entfallenden Leistungen aus dem Hauptangebot sind detailliert inhaltlich und preislich anzugeben. Die Preisdifferenz zwischen Haupt- und Nebenangebot ist auszuweisen. Detaillierte Begründung und Nachweise der Gleichwertigkeit mit der Leistung des Hauptangebotes sind dem Angebot beizufügen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist:
— Eigenerklärung gemäß § 6 EG...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist:
— Eigenerklärung gemäß § 6 EG VOL/A/GWB
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindesten eines Sozialversicherungsträgers, der Berufsgenossenschaft sowie die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer bzw. Inhaber sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen nachzureichen,
— Nachweis der Eintragung im Berufs-/Handelsregister (in Kopie),
— Erklärung Bietergemeinschaft (bei Gründung einer BG).
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
— Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU,
— Erklärung des NU,
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG).
Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen § 12 ThürVgG) mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüberhinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle inerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieterverpflichtet, die Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß §19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist:
— Nachweis gemäß §7 EG Abs. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist:
— Nachweis gemäß §7 EG Abs. 2 lit. d
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß §19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist:
— Nachweise gemäß §7 EG Abs. 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist:
— Nachweise gemäß §7 EG Abs. 3 lit. a,b,d,e
Sollte der Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß §19 EG Abs. 3 lit.a VOL/A ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-05
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Ohrdruf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250-Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter
Geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 163-372067 (2018-08-24)