Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS

Gemeinde Gosheim

Die Gemeinde Gosheim möchte ein neues Feuerwehrfahrzeug mit der Bezeichnung Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS im Jahr 2019 anschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-03 Auftragsbekanntmachung
2019-10-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gosheim möchte ein neues Feuerwehrfahrzeug mit der Bezeichnung Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS im Jahr 2019 anschaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Tuttlingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Gosheim
Postanschrift: Hauptstr. 47
Postleitzahl: 78559
Postort: Gosheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.gosheim.de 🌏
E-Mail: markus.conzelmann@gosheim.de 📧
Telefon: +49 7426 / 9612-15 📞
Fax: +49 7426 / 9612-915 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35495399 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-05 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2019-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 234-534384
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-33. Bieterkommunikation grundsätzlich nur über die eVergabe-Plattform subreport ELViS.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Fahrgestell für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS
Bezeichnung des Loses: Aufbau für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Aufbaus für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS
Bezeichnung des Loses: Beladung für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gosheim

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.gosheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35495399 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-33.
Bieterkommunikation grundsätzlich nur über die eVergabe-Plattform subreport ELViS.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 234-534384 (2018-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 424027.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 194-471351
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 234-534384
ABl. S-Ausgabe: 194

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrgestell für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS.
Lieferung eines Aufbaus für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS.
Lieferung der Beladung für Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Name: MAN Truck & Bus
Postanschrift: Mahden 1
Postort: Kirchentellinsfurt
Postleitzahl: 72138
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: markus.waizenhoefer@man.eu 📧
Land: Karlsruhe 🏙️
Internetadresse: https://www.truck.man.eu/de/de/lkw/modelluebersicht/modelluebersicht.html 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 424027.23 EUR 💰
Name: Firma Magirus, Ulm
Postanschrift: Graf-Arcor-Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
E-Mail: magirus@cnhind.com 📧
Internetadresse: www.magirusgroup.com 🌏
Name: Kumle, Dietingen
Postanschrift: Schillgasse 5
Postort: Dietingen
Postleitzahl: 78661
E-Mail: tk@kumle-feuerwehrtechnik.de 📧
Internetadresse: www.kumle-feuerwehrtechnik.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
5
3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Gosheim – Hauptamt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 194-471351 (2019-10-07)