1) Die RSAG beabsichtigt, min. 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften, max. 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 17.4.2018) aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und – wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden.