Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung auf Grundlage eines Vollversorungsvertrages für die Abnahmestellen der Berliner Wasserbetriebe in Berlin und nahem Umland.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Erdgas
EK-L_EC-2018-0014
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung auf Grundlage eines Vollversorungsvertrages für die Abnahmestellen der Berliner Wasserbetriebe in Berlin und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung auf Grundlage eines Vollversorungsvertrages für die Abnahmestellen der Berliner Wasserbetriebe in Berlin und nahem Umland.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Wasserbetriebe – Alle Standorte
Beschreibung der Beschaffung:
“Belieferung der Standorte der Berliner Wasserbetriebe mit Erdgas in Berlin und nahem Umland” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-22
16:58 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: September 2022
Zusätzliche Informationen
“Frauenförderung:
gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist....”
Frauenförderung:
gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ausbildungsbetriebe:
Angebotswertung
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).