Lieferung Feuerwehrfahrzeug vom Typ Gerätewagen Gefahrgut GW-G

Zentrale Vergabestelle der Stadt Lohmar

Lieferung eines zulassungsfähigen Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Gerätewagen Gefahrgut GW-G gemäß Leistungsverzeichnis

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: ZVL01/2018
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines zulassungsfähigen Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Gerätewagen Gefahrgut GW-G gemäß Leistungsverzeichnis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle der Stadt Lohmar
Postanschrift: Rathausstr. 4
Postleitzahl: 53797
Postort: Lohmar
Kontakt
Internetadresse: https://www.Lohmar.de 🌏
E-Mail: vergabe@lohmar.de 📧
Telefon: +49 224615-454 📞
Fax: +49 224615-900 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYH5 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYH5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 014-028071
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53797 Lohmar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Verpflichtungserklräung Frauenförderung /Beruf/ Familie gem. § 8 TVgG-NRW,
— Eigenerklärung Sicherungskopie.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 53797 Lohmar, Rathaus
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYH5 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Liefertermin: spätestens bis zum 1.4.2019
Angebotswertung:
— Bewertung Angebotspreis: 40 % (maximal 400 Punkte),
— Bewertung der Kriterien im Leistungsverzeichnis: 60 % (max. 600 Punkte).
Die Ausschreibungsunterlagen können ausschließlich unter folgender Adresse abgerufen werden:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYH5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle der Stadt Lohmar
Postanschrift: Rathausstr. 4
Postort: Lohmar
Postleitzahl: 53797
Telefon: +49 224615-454 📞
E-Mail: vergabe@lohmar.de 📧
Fax: +49 224615-900 📠
Quelle: OJS 2018/S 014-028071 (2018-01-18)