Lieferung und Montage eines Saug- und Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch
Lieferung und Montage eines Saug- und Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Montage eines Saug- und Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch”
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage eines Saug- und Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch”
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meerbusch
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage eines Saug- und Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst/technische Hilfe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Betriebskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-28 📅
Datum des Endes: 2020-08-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beladungsplan für vorgenanntes Fahrzeug unter Berücksichtigung aller Lagerungen und Beladungsteile usw.
Ein gültiger Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beladungsplan für vorgenanntes Fahrzeug unter Berücksichtigung aller Lagerungen und Beladungsteile usw.
Ein gültiger Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001 für Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service ist nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-29
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-29
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonnenhof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211/1472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieterüber den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 241-550020 (2018-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage eines Saug- und Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 476 357 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 241-550020
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 6695
Titel:
“Lieferung und Montage eines Saug- Druckspülaufbau montiert auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell mit min. 330 KW für den Abwasserbetrieb der Stadt Meerbusch”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Assmann GmbH
Postanschrift: Im Brühl 90
Postort: Lauffen
Postleitzahl: 74348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 476 357 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 173-421926 (2019-09-05)