Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeit Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken. Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes. Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen. Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden. Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung. Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden. Besonderes zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan). Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeit Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonderes zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeit Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonderes zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzüge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Aufzügen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Postleitzahl: 66121
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de📧
Telefon: +49 681/5000-307📞
Fax: +49 681/5000-308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E98794417🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E98794417🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-21 📅
Datum des Beginns: 2018-12-07 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 182-411280
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
1. Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E98794417 eingereicht werden.
2. Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten:
Titel 1 Hauptgebäude:
— Lieferung Anlagezeichnungen: 14 Tage nach Auftragserteilung ca. Januar 2019,
— Lieferung erforderliche Einbauteile Rohbau: ab Februar 2019,
— Lieferung und Montage Aufzugsanlagen, Auskleidung u. Inbetriebnahme als Bauaufzug: ca. Januar 2020.
Titel 2 Laborgebäude:
— Lieferung Anlagezeichnungen: 14 Tage nach Auftragserteilung ca. Januar 2019,
— Lieferung erforderliche Einbauteile Rohbau: ab April 2019,
— Lieferung und Montage Aufzugsanlagen: ca. Dezember 2019.
2. Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten:
Titel 1 Hauptgebäude:
— Lieferung Anlagezeichnungen: 14 Tage nach Auftragserteilung ca. Januar 2019,
— Lieferung erforderliche Einbauteile Rohbau: ab Februar 2019,
— Lieferung und Montage Aufzugsanlagen, Auskleidung u. Inbetriebnahme als Bauaufzug: ca. Januar 2020.
Titel 2 Laborgebäude:
— Lieferung Anlagezeichnungen: 14 Tage nach Auftragserteilung ca. Januar 2019,
— Lieferung erforderliche Einbauteile Rohbau: ab April 2019,
— Lieferung und Montage Aufzugsanlagen: ca. Dezember 2019.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeit Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeit Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonderes zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Titel 1 Hauptgebäude Aufzugs-2er-Gruppe in gemeinsamem Schacht laufend:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66117 Saarbrücken, Untertürkheimer Straße 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass keiner der in § 6e VOB EU genannten Ausschlussgründe vorliegt,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
2. Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten:
Titel 1 Hauptgebäude:
— Lieferung Anlagezeichnungen: 14 Tage nach Auftragserteilung ca. Januar 2019,
— Lieferung erforderliche Einbauteile Rohbau: ab Februar 2019,
— Lieferung und Montage Aufzugsanlagen, Auskleidung u. Inbetriebnahme als Bauaufzug: ca. Januar 2020.
Titel 2 Laborgebäude:
— Lieferung erforderliche Einbauteile Rohbau: ab April 2019,
— Lieferung und Montage Aufzugsanlagen: ca. Dezember 2019.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 182-411280 (2018-09-19)
Ergänzende Angaben (2018-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie deder Aufzugsanlagen erfolgt zeitn Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonderes zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie deder Aufzugsanlagen erfolgt zeitn Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonderes zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen📦
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie deder Aufzugsanlagen erfolgt zeitn Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie deder Aufzugsanlagen erfolgt zeitn Neubau eines 2- geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Quelle: OJS 2018/S 183-413475 (2018-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines 7-geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeitnah. Neubau eines 2-geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonders zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Errichtung eines 7-geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeitnah. Neubau eines 2-geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Die auszuführenden Arbeiten beinhalten die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen für den Neu-/Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Laborgebäudes.
Das Hauptgebäude (Titel 1) besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss sowie 5 Obergeschossen.
Die Geschosse UG bis 2. OG sind mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Das Laborgebäude (Titel 2) besteht aus EG und 1. OG, ohne Unterkellerung.
Aufgrund des vorgegebenen Terminplanes (fester Umzugstermin) müssen beide Gebäude parallel errichtet werden.
Besonders zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen erfolgt zeitlich versetzt.
Gesamtwert des Auftrags: 205 373 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Errichtung eines 7-geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeitnah. Neubau eines 2-geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Errichtung eines 7-geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestand, sowie der Aufzugsanlagen erfolgt zeitnah. Neubau eines 2-geschossigen, nicht unterkellerten Laborgebäudes für den Entsorgungsverband Saar, Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Besonders zu berücksichtigen sind die engen Platzverhältnisse (s. Baustelleneinrichtungsplan).
2 x Aufzugsanlage:
Kabinenmaße (mm): 1 200 x 2 100 x 2 300 (Höhe)
Halte-/Zugangsstellen: 8/8
2 x Baukabinenauskleidung
2 x Notrufsystem
1 x Aufzugsanlage Tragfähigkeit: 1 150 Kg/15 Personen
Kabinenmaße (mm): 1 400 x 1 850 x 2 200 (Höhe)
Halte-/Zugangsstellen: 2/8
1 x Notrufsystem
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
66117 Saarbrücken
Untertürkheimer Straße 21
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
Name: Alois Kasper GmbH
Postort: Nonnweiler-Primstal
Land: Deutschland 🇩🇪 St. Wendel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 205 373 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Vergabekammern des Saarlandes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).