Lieferung von Winterstiefeln für die Bayerische Polizei

Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Winterstiefeln an die Bayerische Polizei

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-12 Auftragsbekanntmachung
2018-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stiefel
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Winterstiefeln an die Bayerische Polizei
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stiefel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77 / 79
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
E-Mail: bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 95193310 📞
Fax: +49 9519331539 📠
URL der Dokumente: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-307523
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 275 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Verbindliche Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit:
1 650 Paar Winterstiefel
Erstlieferung von 1 200 Paar Winterstiefeln bis zum 6.12.2018.
2 weitere Lieferung im Jahr 2019 – voraussichtlich für Februar und August
Zu den Sammelbestellungen kommen evtl. in kleinerer Stückzahl Einzelbestellungen hinzu.
Details hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 275 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen um 12 Monate verlängert werden. Die beabsichtigte Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages an. Ist keine Vertragsverlängerung beabsichtigt, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es hierzu einer besonderen Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
VI. Bereitschaftspolizeiabteilung Dachau
Servicestelle FEM, Bekleidung/Logistik
John-F.-Kennedy-Platz 1, Geb. 9231
85221 Dachau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV);
2) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
3) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
4) Erklärung gem. § 125 GWB – Selbstreinigung – falls zutreffend;
5) Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit;
6) Ihr Firmenprofil.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) – falls zutreffend;
2) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die voll-ständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) dem Auftraggeber vorgelegt werden;
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3) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend;
4) Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend;
5) Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gemäß § 53 Abs. 8 VgV;
6) Technische Datenblätter oder gleichwertige Nachweise zur Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung geforderten technischen Mindestwerte;
7) Vorlage von Angebotsmustern (Details siehe Vergabeunterlagen);
8) Vorlage von Trageversuchsmustern (Details siehe Vergabeunterlagen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
Dokumente URL: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
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Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 135-307523 (2018-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 230 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 187-422344
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 135-307523
ABl. S-Ausgabe: 187

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2 weitere Lieferung im Jahr 2019 – voraussichtlich für Februar und August zu den Sammelbestellungen kommen evtl. in kleinerer Stückzahl Einzelbestellungen hinzu.
Beschreibung der Optionen:
Weitere optionale Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Name: Albrecht Kind GmbH
Postort: Gummersbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberbergischer Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 230 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 187-422344 (2018-09-27)
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