Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-13 Auftragsbekanntmachung
2018-10-22 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
Menge oder Umfang:
160 000 Kg (36 Vertragsmonate: 120 000; optional Verlängerungsjahr: 40 000)1 400 000,001 900 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift: Archivstraße 12-14
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsta.spk-berlin.de 🌏
E-Mail: gsta.pk@gsta.spk-berlin.de 📧
Telefon: +49 30266443100 📞
Fax: +49 30266443126 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 179-407080
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000,00 💰
1 500 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in gleichförmiger Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
Kurze Beschreibung:
Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in gleichförmiger Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
Menge oder Umfang: 90 000 Kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000,00 💰
1 100 000,00 💰
Dauer: 36 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in heterogener Qualität (vor allem Archivgut)
Kurze Beschreibung:
Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in heterogener Qualität (vor allem Archivgut)
Menge oder Umfang: 30 000 Kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000,00 💰
400 000,00 💰
Menge oder Umfang: 160 000 Kg (36 Vertragsmonate: 120 000; optional Verlängerungsjahr: 40 000)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000,00 💰
1 900 000,00 💰
Beschreibung der Optionen:
4.1) Transport der Materialien von und zu den jeweils abrufenden Teilauftraggebern (inkl. transportsichere Verpackung und Versicherung); zu berechnen ist die Wegstrecke vom Auftraggeber zum Auftragnehmer und zurück unbeachtet der Tatsache, ob Behandlungsgut transportiert wird oder nicht;
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4.2 ) Ausheben der zur Behandlung vorgesehenen Objekte nach den Vorgaben der Losauftraggeber;
4.3) Selektion (Aushebung) der zu behandelnden Materialien aus den vorgegebenen Bestandsbereichen durch qualifiziertes, fachlich geschultes Personal nach den Vorgaben der Losauftraggeber. Beim Bestand der SBB sind die Auswahlkriterien dabei v. a. die Erscheinungsjahre, der Erhaltungszustand und die Einbandarten sowie die verschiedenen Papierqualitäten. Die Selektion der zu entsäuernden Bände erfolgt aus dem Gesamtmagazinbestand, der in Sachaufstellung Bände aus dem 17.-20. Jahrhundert enthält;
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4.4) Ausfüllen (Signatur, Bandzählung, Datum) und Einstellen von Magazinvertreterkarten;
4.5) Reinigung durch Absaugen von lose aufliegendem Staub, der sich auf den zur Behandlung vorgesehenen Objekten befindet;
4.6) Intensivreinigung der einzelnen Buch- bzw. Aktenblöcke von außen durch Trockenreinigung (einschließlich der 3 Blattschnittkanten und des inneren Aktendeckels im schmalen Bereich zwischen Blattschnitt und Deckelkante) durch Absaugen, Abfegen, Abwischen und gegebenenfalls Radieren;
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4.7) Dekontamination „Blatt-für-Blatt“ von mikrobiell geschädigtem Kulturgut durch Trockenreinigung nach TRBA 240;
4.8) Feinselektion innerhalb der Objekte zur Anwendung schutzbildender Maßnahmen (Einlegen von Löschpapieren; Entnahme und Rückordnung von nicht entsäuerbaren, lose einliegenden Objektteilen wie Fotos; Banderolieren von lose einliegenden, gefalteten Überformaten wie Karten oder Plänen; Objektteile in eingehefteten Umschlägen aus diesen entnehmen, um sie der Behandlungscharge angemessen beigeben zu können);
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4.9) Entfernen von Metallteilen (Büroklammern und sonstige Heftklammern, Heftschienen) aus den Objekten;
4.10) Umkopieren nicht entsäuerbarer Einzelseiten (insbesondere Thermokopien);
4.11) Elektronische Objektdokumentation zur Nachweisung der erfolgten Arbeitsschritte während der Konditionierung/Feinselektion je behandeltes Objekt in einer vom Teilauftraggeber bereitgestellten elektronischen Liste im gängigen Office-Datenbankformat. Zu dokumentieren sind in erster Linie (sofern entsprechende optionale Leistungen beauftragt werden): welche Objekte konnten nicht behandelt werden; welche Objekte wurden einer Intensivreinigung unterzogen, welche einer Dekontaminierung; wie viele Metallteile je Objekt wurden entnommen (Gewicht in Gramm); wie viele Sicherungskopien wurden gefertigt (Anzahl); erfolgte Schädigungen des Objektes durch die Entsäuerung;
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4.12) Kennzeichnung der erfolgten Entsäuerung im oder am Objekt nach den Vorgaben des Losauftraggebers (in der Regel Stempelung);
4.13) Reponieren (geordnete Rückstellung) der ausgehobenen Bestände in die Magazine des Losauftraggebers nach dessen Vorgaben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: A4/5/8-6744/18-ZV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung der Bieterin oder des Bieters
Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Erklärung:
Ich/Wir erkläre(n) entsprechend den §§ 45, 46 VgV (Vergabeverordnung) und § 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
0 das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens,
0
Es besteht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren durch Eröffnung oder die Eröffnung ist beantragt worden oder der Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden oder der Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden
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Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren wurde
beantragt: 0
eröffnet: 0
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. 0
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt:
Für den Fall eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans lege ich/legen wir diesen auf Verlangen vor. 0
(Der jeweils aktuell gültige Stand ist angekreuzt!)
Achtung: für diesen Fall sind als gesonderte Anlage und damit als Bestandteil des Angebots weitergehende Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und eine unterschriebene Erklärung der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters bezüglich des erwarteten Fortbestandes der Leistungsfähigkeit beizufügen.
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0 dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
Die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt / Handelsregister, steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern)
Dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,
Dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
Dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäß bezahlt werden,
Das Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für/in Höhe von
Personenschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall
Sachschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall,
Dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin oder Bewerber bzw. Bieterin oder Bieter in Frage stellen.
Ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
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Mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),
Ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,
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Die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
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Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen – eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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Mir / Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
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a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
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c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zum Ausschluss meines/unseres Angebots vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschluss dauer an die Informationsstelle / das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
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Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmenden zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung der Auftraggeber zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Bewerbungsbedingungen
1)Allgemeines
1.1) Bei der Bewerbung bzw. Angebotsabgabe ist die Vergabeverordnung (VgV) „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ zu beachten. Die VgV wird nicht Vertragsbestandteil;
1.2) Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden die dort aufgeführten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Bieterin oder der Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen;
1.3) Die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis, alle Kalkulationstabellen und die Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen) werden Bestandteil des Vertrages;
1.4) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis und alle Kalkulationstabellen;
b) die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin;
c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der gültigen Fassung.
1.5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat sie oder er die zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind so rechtzeitig anzufordern, dass sie innerhalb der Angebotsfrist berücksichtigt werden können;
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1.6) Bietende haben die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Eigenerklärungen bzw. Bescheinigungen mit dem Angebot zu erbringen. Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet;
1.7) Erklärt die Bieterin oder der Bieter ihre oder seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und stehen diese im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, stellt dies eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar und führt zum Angebotsausschluss;
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1.8) Die Angaben im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung dürfen nur zur Erstellung des Angebots benutzt werden. Jede Verwendung für andere Zwecke ist untersagt.
2) Ausschluss von Bieterinnen oder Bietern und besondere Hinweise:
2.1) Leistungen sollen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieterinnen oder Bieter vergeben werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassen.
2.2) Von der Teilnahme am Wettbewerb können alle Leistungsanbietenden ausgeschlossen werden, bei denen nachweislich die in § 123 GWB oder §124 GWB genannten Ausschlusstatbestände vorliegen.
Die Regelungen des § 125 GWB haben Gültigkeit
Dies trifft insbesondere auf Bietende zu, die Schwerwiegende Straftaten bzw. Verfehlungen im Geschäftsverkehr begangen haben (z. B. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung)
Amtsträgerinnen oder Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben (Bestechung oder Vorteilsgewährung) und/oder sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt bzw. in anderer Weise versucht haben, den Wettbewerb zu unterlaufen. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile (Preisabsprachen), verbotene Preisempfehlungen oder die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
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2.3) Die Abgabe unzutreffender Erklärungen zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung kann rechtliche Konsequenzen oder Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben, und kann zu einem Ausschluss von der Öffentlichen Auftragsvergabe von bis zu 3 Jahren führen.
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3) Voraussetzungen zur Angebotsabgabe:
3.1) Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen;
3.2) Digitale/elektronische Angebote sind nicht zugelassen;
3.3) Zur Angebotserstellung ist ausschließlich der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck zu verwenden. Das Angebot ist dokumentenecht, leserlich und zweifelsfrei abzugeben;
3.4) Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in einer besonderen Anlage beigefügt werden;
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3.5) Die Bieterin oder der Bieter ist verpflichtet, alle in den Vergabeunterlagen verlangten Erklärungen abzugeben und alle sonstigen geforderten Angaben zu machen. Unvollständige oder fehlerhafte Angebote werden von der Wertung grundsätzlich ausgeschlossen;
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3.6) Änderungen der Bieterin oder des Bieters an ihren oder seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, andernfalls ist das Angebot auszuschließen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen und die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Die Bieterin oder der Bieter muss die Änderungen durch ihr oder sein Handzeichen, ihre oder seine Paraphe, kenntlich machen;
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3.7) Das Angebot und die einzusendenden Unterlagen und Erklärungen müssen eindeutig durch Angabe des Unternehmens (z. B. Firmenstempel) gekennzeichnet sein. Auf die Anlagen ist im Angebotsvordruck hinzuweisen.
3.8) Das Angebot und ggf. weitere geforderte Unterlagen und Erklärungen sind unter Datumsangabe an der vorgegebenen Stelle (oder an mehreren) zu unterschreiben. Der Name der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners muss erkennbar sein, z. B. Name in Druckbuchstaben unter der Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle unterschriebene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen;
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3.9) Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen unter-schrieben zurückzugeben.
4) Zustellung des Angebots:
4.1) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin eingegangen sein. Die Bietenden tragen grundsätzlich das Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Verspätet eingegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Um-stände verursacht worden, die nicht von der Bieterin oder vom Bieter zu vertreten sind;
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4.2) Bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen sowie analog im Offenen und Nichtoffenen Verfahren ist die Abgabe des Angebots per Telefon, Telefax, oder E-Mail nicht zulässig. Das Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen, der mit dem beigefügten Kennzettel für die Angebotsabgabe zu versehen ist. Dieser Umschlag ist in einen weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, an die Auftraggeberin zu richten;
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4.3) Die Kosten für die Zustellung des Angebots trägt die Bieterin bzw. der Bieter.
5) Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
5.1) Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden;
5.2 Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die Angebotsrücknahme sind in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu behandeln und zuzustellen. Die Ausführungen unter den Ziffern 4.1 bis 4.3 gelten entsprechend;
5.3) Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind die Bietenden an ihre Angebote gebunden. Die Angebote können in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
6) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe):
6.1) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen;
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6.2) Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben;
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6.3) Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen;
6.4) Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur Eignung sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden Teilleistungen von diesen beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen;
6.5) Sofern ein Nachunternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (nur bei Eignungsleihe) oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch den Bewerber oder Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass diese durch den Bewerber oder Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
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7) Präqualifizierung:
7.1) Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben;
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7.2) Sofern vom Auftraggeber auftragsbezogene Nachweise (z. B. Haftungsnachweise, Referenzangaben, Gütezeichen, Zertifizierungen usw.) gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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7.3) Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
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7.4) Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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8) Zusätzliche Anforderungen an Arbeits- und Bietergemeinschaften:
8.1) Arbeitsgemeinschaften oder Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, haben im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter (das federführende Unternehmen) für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen;
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8.2)Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern verbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass das federführende Unternehmen als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt und dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch haftet;
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8.3) Die unter Punkt 1.6. geforderten Angaben/Eigenerklärungen sind von allen Gemeinschaftsmitgliedern vorzulegen;
8.4) Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nicht gleichzeitig als Einzelunternehmen am Vergabeverfahren teilnehmen.
9) Preise:
9.1) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben;
9.2) Die Preise sind in Euro anzubieten;
9.3) Zusätze für ausländische Bieterinnen oder Bieter. Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, soweit sie oder er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat sie oder er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Neben den Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung der Auftraggeberin, die Umsatzsteuer des ausländischen Unternehmens erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.
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10) Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote:
10.1) Bei der Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten gelten die Vorschriften der §§ 56 bzw. 57 der VgV;
10.2) Bei der Öffnung der Angebote sind Bietende nicht zugelassen;
10.3) Nicht berücksichtigte Bieter werden bei EU-vergabeverfahren gemäß § 134 GWB unter Einhaltung der „Informations- und Wartefrist“ entsprechend informiert;
10.4) Bietende und Bewerbende unterliegen mit der Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags den Bestimmungen der Unterrichtung der Bewerber und Bieter bei EU-Vergaben gemäß § 62 VgV;
10.5) Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt worden ist;
10.6) Die Bietenden sind damit einverstanden, dass die bekannt gegebenen personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert werden.
11) Bewertungskriterien:
Preis unter Einbeziehung einer Wertungsmatrix
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe unter III.2.1
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe unter III.2.1
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Die sichere Lagerung der Bestände muss während des gesamten Verfahrens über ein angemessenes Sicherheitskonzept gewährleistet sein; das Sicherheitskonzept ist im Rahmen des Angebotes zu beschreiben. Der Transport des Archivgutes muss mindestens mit einem pauschalen Versicherungswert von 100 EUR pro Kilogramm Archivgut abgesichert sein.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vertragsbedingungen bestehend aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ißbrücker
E-Mail: info@hv.spk-berlin.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A4/5/8-6744/18-ZV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Präsidialabteilung
Internetadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Von-der-Heydt-Straße 16-18, 10785 Berlin
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Von-der-Heydt-Straße 16-18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Telefon: +49 30266412889 📞
Quelle: OJS 2018/S 179-407080 (2018-09-13)
Ergänzende Angaben (2018-10-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 205-469039
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 179-407080
ABl. S-Ausgabe: 205
Quelle: OJS 2018/S 205-469039 (2018-10-22)