Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Die konzeptionelle Ausgestaltung und Durchführung ist dabei auf das Modell der „Werkakademien“ auszurichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Alle-Aktivierungswerkstatt IV)
18-PROARBEIT-05”
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Die konzeptionelle Ausgestaltung und Durchführung ist dabei auf das Modell der „Werkakademien“ auszurichten.
1️⃣
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63128 Dietzenbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll die Maßnahme „Alle-Aktivierungswerkstatt IV“ beschafft werden.
Zielgruppe der Maßnahme sind alle leistungsberechtigten erwerbsfähigen Personen aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll die Maßnahme „Alle-Aktivierungswerkstatt IV“ beschafft werden.
Zielgruppe der Maßnahme sind alle leistungsberechtigten erwerbsfähigen Personen aus den Städten und Gemeinden des Kreises Offenbach, die einen „neuen“ Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben, sowie Personen, die bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Die Maßnahme richtet sich an arbeitslose Frauen und Männer mit und ohne Berufsausbildung, die im laufenden Bewerbungsverfahren unterstützt werden bzw. für die der (Wieder-) Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine betriebliche Ausbildung unter Einbeziehung aller persönlichen Voraussetzungen, beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen durch gezielte Hilfen ermöglicht werden soll.
Die konzeptionelle Ausgestaltung und Durchführung ist dabei auf das Modell der „Werkakademien“ auszurichten.
In Anlehnung an das Modell der „Werkakademien“ soll der Auftragnehmer besonderes Augenmerk auf die Hilfe zur Selbsthilfe und damit die Stärkung eigenverantwortlichen Handelns und der Eigeninitiative und Aktivität des Teilnehmers legen. Es gilt das Motto: „Ihr Job ist es, einen Job (bzw. eine Ausbildung) zu finden.“.
Hauptziel der Fördermaßnahme ist die schnelle Aktivierung und Integration des Teilnehmers in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeit oder betriebliche Ausbildung), vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-06-06 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragszeitraum: 6.6.2018 bis 31.5.2019.
Der Vertragszeitraum verlängert sich einmalig um den Zeitraum vom 1.6.2019 bis zum 29.5.2020 (Optionszeitraum),...”
Zusätzliche Informationen
Vertragszeitraum: 6.6.2018 bis 31.5.2019.
Der Vertragszeitraum verlängert sich einmalig um den Zeitraum vom 1.6.2019 bis zum 29.5.2020 (Optionszeitraum), wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 29.3.2019 erklärt. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auf die neue Postanschrift des Auftraggebers in 63303 Dreieich (ab 12.3.2018) wird verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in Teil D. der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot zu machen.
Hinsichtlich der Berechtigung zur Auftragsausführung wird ein Nachweis über die gemäß §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung verlangt.
Als Beleg über die berufliche Leistungsfähigkeit sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis auf die Vergabemindestentgeltverordnung 2018: Unternehmen haben gemäß § 185 Abs. 1 SGB III bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Hinweis auf die Vergabemindestentgeltverordnung 2018: Unternehmen haben gemäß § 185 Abs. 1 SGB III bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III das Mindestentgelt zu zahlen, das durch eine Rechtsverordnung des BMAS verbindlich vorgegeben wurde (vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen). Diese Rechtsverordnung (Vergabemindestentgeltverordnung) enthält das Nähere zum Geltungsbereich sowie die Höhe des vergabespezifischen Mindestentgelts und dessen Fälligkeit (§ 185 Abs. 2 SGB III). Hierbei werden die Vorgaben aus der jeweils geltenden Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III übernommen. Mit dieser Verordnung wurde für das Kalenderjahr 2018 ein Mindestentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich auf 15,26 Euro je Zeitstunde festgesetzt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich wiederum nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Maßgeblich ist neben dem Angebotspreis die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot (das Konzept des Bieters) die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungskriterien erfüllt.
Der Auftraggeber gibt einen Höchstpreis vor (vgl. Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-03-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2), 64283 Darmstadt (Telefax: +49 (0) 6151/12-5816 – normale Dienstzeiten – oder +49 (0) 6151/12-6834) zu stellen.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 042-092654 (2018-02-28)