Text
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung übereinstimmende oder nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) beizufügen. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, bei denen die Belieferung mit Fachliteratur unter Bereitstellung eines Online-Bestell – und Verwaltungsportals mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren vertragsgegenständlich war bzw. ist. Davon muss jeweils eine Referenz für die Belieferung mit medizinischer/gesundheitswissenschaftlicher und eine mit juristischer Fachliteratur angegeben werden.
Der Auftraggeber hat bei jeder Referenz Name und Anschrift,Kontaktdaten des Ansprechpartners, den Ort der Leistungserbringung,den Leistungszeitraum und den Nettoauftragswert anzugeben. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
Sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe
An den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung UAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen UAN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung UAN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen UAN“).