Gegenstand des Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung”
Name
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung
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Postanschrift: Yorckstraße 4 – 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung”
Kontaktperson
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mieterberatungsleistungen, Sozialplanverfahren, Regieleistungen Sanierungszeitung und Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt”
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung und -auskunft📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 195 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Entscheidung zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt erfolgte mit der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Entscheidung zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt erfolgte mit der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 31.3.2011 (GVBl. Nr. 9 S. 90). Es ist ein zehnjähriger Sanierungszeitraum vorgesehen.
In der Rechtsverordnung wird die Südliche Friedrichstadt durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Das Gebiet wird seiner innerstädtischen Lage bzw. Bedeutung nicht gerecht. Wichtige Areale und öffentliche Standorte sind städtebaulich nicht eingebunden. Es bestehen erhebliche funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum.
Ziel ist es die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten, die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beabsichtigt Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ zu beauftragen.
Das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt ist Teil des sozialen Erhaltungsgebietes „Kreuzberg Nord“. Gleichzeitig ist das Quartiersmanagement Mehringplatz zur Stabilisierung der gesellschaftlichen Situation im Bereich des Mehringplatzes tätig.
Der überwiegend aus der Nachkriegszeit stammende Wohnungsbestand im Gebiet befindet sich in einem befriedigenden bis guten Zustand. Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserungen der grundlegenden Wohnraumausstattung bleiben daher voraussichtlich auf Einzelfälle beschränkt.
Große Teile des Wohnungsbestandes am Mehringplatz stammen aus den 60-70iger Jahren. Sie unterliegen teilweise den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus und befinden sich teilweise im Besitz einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
Ziel der Rechtsverordnung ist auch die Verbesserung der Energiebilanz. Hier wird ein Schwerpunkt bei den Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gesehen. Bei energetischen Maßnahmen stehen Mieterhöhungen und Heizkostenersparnis oft in keinem vernünftigen Verhältnis (s. Pressemitteilung des Berliner Mietervereins e.V. Nr. 25/17). Ähnlich wie bei klassischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung können diese daher nicht ohne Weiteres von einkommensschwachen Haushalten bzw. Transferleistungsbeziehern getragen werden, die verstärkt im Raum Mehringplatz anzutreffen sind.
Der Fachbereich Stadtplanung beabsichtigt daher, für die Durchführung des „Sozialplanverfahrens im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin“ eine Beratung betroffener Mieter und Anwohner bei der baulich/energetischen Wohngebäudesanierung zu beauftragen.
Informationen zum Sanierungsgebiet finden Sie unter:
http://www.sanierung-suedliche-friedrichstadt.de/links-und-downloads/downloads/
Die Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Es wird erwartet, dass der Bieter mit seinem Angebot die fachliche Herangehensweise zu dem Leistungsbild beschreibt sowie Vorschläge zur inhaltlichen Umsetzung unterbreitet (Projektskizze im Umfang von 6 DIN-A4-Seiten einschließlich sämtlicher graphischer bzw. bildlicher Darstellungen). Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich im Dokument: „San_Miet_Leistungsbeschreibung.pdf“.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektskizze: Fachliche Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Vorschläge zur inhaltlichen Umsetzung jeweils bezogen auf die besonderen Anforderungen im...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Projektskizze: Fachliche Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Vorschläge zur inhaltlichen Umsetzung jeweils bezogen auf die besonderen Anforderungen im Sanierungsgebiet
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Personalkonzept und Teamzusammenarbeit; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Präsentation der Projektskizze sowie des Personalkonzeptes, Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums”
Kostenkriterium (Name): Stundensätze für die Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional um 3 Jahre
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt zunächst für 3 Jahre. Wenn das Sanierungsgebiet verlängert wird kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um 3 Jahre...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 3 Jahre. Wenn das Sanierungsgebiet verlängert wird kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftrag richtet sich nach den AVB in den Vergabeunterlagen. Der AN hat insbes. folgende Regelwerke in der für den Leistungszeitraum geltenden Fassung zu...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag richtet sich nach den AVB in den Vergabeunterlagen. Der AN hat insbes. folgende Regelwerke in der für den Leistungszeitraum geltenden Fassung zu beachten: LHO inkl. Verwaltungsvorschriften, BauGB sowie mietrechtliche und wohnungswirtschaftliche Vorschriften. Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
(keine abschließende Auflistung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Die Zusatzerklärung zur EEE ist ebenfalls auszufüllen. Die Unterschrift unter der EEE gilt auch für die Richtigkeit der Angaben in der Zusatzerklärung zur EEE. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die EEE und die Zusatzerklärung zur EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE und Zusatzerklärung zur EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V sowie in der Zusatzerklärung zur EEE, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE hinterlegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden:
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit Abgabe der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Zuschlagserteilung muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Gemäß objektiver Kriterien (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“) in den Vergabeunterlagen
“[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“) in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/privater Auftraggeber), zur Art der Leistung, zum Bearbeitungsumfang/Leistungskatalog, zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, zur Größe des Gebietes, zu den inhaltlichen Schwerpunkten mit kurzer Beschreibung und zur Durchführung von Beteiligungsverfahren.
Es sind bis zu 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein,
b) die Referenz muss vom Büro des Bewerbers oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) in der Summe der Referenzen muss die Bearbeitungsdauer insgesamt mehr als 5 Jahre betragen haben (d.h. bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung),
e) es müssen Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „San_Miet_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung V 246 F,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung V 246 F,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge V 231 F, im Falle eines Nachunternehmers auch V 232 F,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
“1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden...”
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
2) Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Mieterberatung“ öffnen).
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 3 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE bzw. Zusatzerklärungen zur EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber "San_Miet" gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 10.9.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen.
Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich und ausschließlich im Dokument „San_Miet_Fragen_Antworten_Stufe1.pdf“ veröffentlicht, die bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind.
9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10) Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Yorckstraße 4-11
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 87024.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 87024.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt vergeben.
Die Entscheidung zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt erfolgte mit der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 31.3.2011 (GVBl. Nr. 9 S. 90). Es ist ein zehnjähriger Sanierungszeitraum vorgesehen.
In der Rechtsverordnung wird die Südliche Friedrichstadt durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Das Gebiet wird seiner innerstädtischen Lage bzw. Bedeutung nicht gerecht. Wichtige Areale und öffentliche Standorte sind städtebaulich nicht eingebunden. Es bestehen erhebliche funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum.
Ziel ist es die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten, die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen.
Das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt ist Teil des sozialen Erhaltungsgebietes „Kreuzberg Nord“. Gleichzeitig ist das Quartiersmanagement Mehringplatz zur Stabilisierung der gesellschaftlichen Situation im Bereich des Mehringplatzes tätig.
Der überwiegend aus der Nachkriegszeit stammende Wohnungsbestand im Gebiet befindet sich in einem befriedigenden bis guten Zustand. Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserungen der grundlegenden Wohnraumausstattung bleiben daher voraussichtlich auf Einzelfälle beschränkt.
Große Teile des Wohnungsbestandes am Mehringplatz stammen aus den 60-70iger Jahren. Sie unterliegen teilweise den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus und befinden sich teilweise im Besitz einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
Ziel der Rechtsverordnung ist auch die Verbesserung der Energiebilanz. Hier wird ein Schwerpunkt bei den Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gesehen. Bei energetischen Maßnahmen stehen Mieterhöhungen und Heizkostenersparnis oft in keinem vernünftigen Verhältnis (s. Pressemitteilung des Berliner Mietervereins e. V. Nr. 25/17). Ähnlich wie bei klassischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung können diese daher nicht ohne Weiteres von einkommensschwachen Haushalten bzw. Transferleistungsbeziehern getragen werden, die verstärkt im Raum Mehringplatz anzutreffen sind.
Der Fachbereich Stadtplanung hat daher für die Durchführung des „Sozialplanverfahrens im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin“ eine Beratung betroffener Mieter und Anwohner bei der baulich/energetischen Wohngebäudesanierung beauftragt.
Informationen zum Sanierungsgebiet finden Sie unter:
http://www.sanierung-suedliche-friedrichstadt.de/links-und-downloads/downloads/
Die Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgte zunächst für 3 Jahre. Wenn das Sanierungsgebiet verlängert wird, kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um 3 Jahre...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgte zunächst für 3 Jahre. Wenn das Sanierungsgebiet verlängert wird, kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 158-362521
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Mieterberatungsleistungen, Sozialplanverfahren, Regieleistungen Sanierungszeitung und Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: asum GmbH
Postanschrift: Sonntagstr. 21
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 195 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 87024.00
Höchstes Angebot: 87024.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 120-294714 (2019-06-21)