Gegenstand des Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung und -auskunft
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Gegenstand des Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung und -auskunft📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung
Postanschrift: Yorckstraße 4 – 11
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/🌏
E-Mail: vergabe@szpartner.de📧
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-362521
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag richtet sich nach den AVB in den Vergabeunterlagen. Der AN hat insbes. folgende Regelwerke in der für den Leistungszeitraum geltenden Fassung zu beachten: LHO inkl. Verwaltungsvorschriften, BauGB sowie mietrechtliche und wohnungswirtschaftliche Vorschriften. Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
(keine abschließende Auflistung).
Der Auftrag richtet sich nach den AVB in den Vergabeunterlagen. Der AN hat insbes. folgende Regelwerke in der für den Leistungszeitraum geltenden Fassung zu beachten: LHO inkl. Verwaltungsvorschriften, BauGB sowie mietrechtliche und wohnungswirtschaftliche Vorschriften. Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
(keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 195 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Entscheidung zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt erfolgte mit der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 31.3.2011 (GVBl. Nr. 9 S. 90). Es ist ein zehnjähriger Sanierungszeitraum vorgesehen.
Die Entscheidung zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt erfolgte mit der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 31.3.2011 (GVBl. Nr. 9 S. 90). Es ist ein zehnjähriger Sanierungszeitraum vorgesehen.
In der Rechtsverordnung wird die Südliche Friedrichstadt durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Das Gebiet wird seiner innerstädtischen Lage bzw. Bedeutung nicht gerecht. Wichtige Areale und öffentliche Standorte sind städtebaulich nicht eingebunden. Es bestehen erhebliche funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum.
In der Rechtsverordnung wird die Südliche Friedrichstadt durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Das Gebiet wird seiner innerstädtischen Lage bzw. Bedeutung nicht gerecht. Wichtige Areale und öffentliche Standorte sind städtebaulich nicht eingebunden. Es bestehen erhebliche funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum.
Ziel ist es die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten, die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beabsichtigt Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ zu beauftragen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beabsichtigt Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ zu beauftragen.
Das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt ist Teil des sozialen Erhaltungsgebietes „Kreuzberg Nord“. Gleichzeitig ist das Quartiersmanagement Mehringplatz zur Stabilisierung der gesellschaftlichen Situation im Bereich des Mehringplatzes tätig.
Der überwiegend aus der Nachkriegszeit stammende Wohnungsbestand im Gebiet befindet sich in einem befriedigenden bis guten Zustand. Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserungen der grundlegenden Wohnraumausstattung bleiben daher voraussichtlich auf Einzelfälle beschränkt.
Der überwiegend aus der Nachkriegszeit stammende Wohnungsbestand im Gebiet befindet sich in einem befriedigenden bis guten Zustand. Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserungen der grundlegenden Wohnraumausstattung bleiben daher voraussichtlich auf Einzelfälle beschränkt.
Große Teile des Wohnungsbestandes am Mehringplatz stammen aus den 60-70iger Jahren. Sie unterliegen teilweise den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus und befinden sich teilweise im Besitz einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
Ziel der Rechtsverordnung ist auch die Verbesserung der Energiebilanz. Hier wird ein Schwerpunkt bei den Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gesehen. Bei energetischen Maßnahmen stehen Mieterhöhungen und Heizkostenersparnis oft in keinem vernünftigen Verhältnis (s. Pressemitteilung des Berliner Mietervereins e.V. Nr. 25/17). Ähnlich wie bei klassischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung können diese daher nicht ohne Weiteres von einkommensschwachen Haushalten bzw. Transferleistungsbeziehern getragen werden, die verstärkt im Raum Mehringplatz anzutreffen sind.
Ziel der Rechtsverordnung ist auch die Verbesserung der Energiebilanz. Hier wird ein Schwerpunkt bei den Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gesehen. Bei energetischen Maßnahmen stehen Mieterhöhungen und Heizkostenersparnis oft in keinem vernünftigen Verhältnis (s. Pressemitteilung des Berliner Mietervereins e.V. Nr. 25/17). Ähnlich wie bei klassischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung können diese daher nicht ohne Weiteres von einkommensschwachen Haushalten bzw. Transferleistungsbeziehern getragen werden, die verstärkt im Raum Mehringplatz anzutreffen sind.
Der Fachbereich Stadtplanung beabsichtigt daher, für die Durchführung des „Sozialplanverfahrens im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin“ eine Beratung betroffener Mieter und Anwohner bei der baulich/energetischen Wohngebäudesanierung zu beauftragen.
Der Fachbereich Stadtplanung beabsichtigt daher, für die Durchführung des „Sozialplanverfahrens im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin“ eine Beratung betroffener Mieter und Anwohner bei der baulich/energetischen Wohngebäudesanierung zu beauftragen.
Informationen zum Sanierungsgebiet finden Sie unter:
Die Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Es wird erwartet, dass der Bieter mit seinem Angebot die fachliche Herangehensweise zu dem Leistungsbild beschreibt sowie Vorschläge zur inhaltlichen Umsetzung unterbreitet (Projektskizze im Umfang von 6 DIN-A4-Seiten einschließlich sämtlicher graphischer bzw. bildlicher Darstellungen). Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Es wird erwartet, dass der Bieter mit seinem Angebot die fachliche Herangehensweise zu dem Leistungsbild beschreibt sowie Vorschläge zur inhaltlichen Umsetzung unterbreitet (Projektskizze im Umfang von 6 DIN-A4-Seiten einschließlich sämtlicher graphischer bzw. bildlicher Darstellungen). Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich im Dokument: „San_Miet_Leistungsbeschreibung.pdf“.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional um 3 Jahre
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 3 Jahre. Wenn das Sanierungsgebiet verlängert wird kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag richtet sich nach den AVB in den Vergabeunterlagen. Der AN hat insbes. folgende Regelwerke in der für den Leistungszeitraum geltenden Fassung zu beachten: LHO inkl. Verwaltungsvorschriften, BauGB sowie mietrechtliche und wohnungswirtschaftliche Vorschriften. Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Der Auftrag richtet sich nach den AVB in den Vergabeunterlagen. Der AN hat insbes. folgende Regelwerke in der für den Leistungszeitraum geltenden Fassung zu beachten: LHO inkl. Verwaltungsvorschriften, BauGB sowie mietrechtliche und wohnungswirtschaftliche Vorschriften. Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
(keine abschließende Auflistung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Die Zusatzerklärung zur EEE ist ebenfalls auszufüllen. Die Unterschrift unter der EEE gilt auch für die Richtigkeit der Angaben in der Zusatzerklärung zur EEE. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Die Zusatzerklärung zur EEE ist ebenfalls auszufüllen. Die Unterschrift unter der EEE gilt auch für die Richtigkeit der Angaben in der Zusatzerklärung zur EEE. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die EEE und die Zusatzerklärung zur EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die EEE und die Zusatzerklärung zur EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE und Zusatzerklärung zur EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE und Zusatzerklärung zur EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V sowie in der Zusatzerklärung zur EEE, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden:
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit Abgabe der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Zuschlagserteilung muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Zuschlagserteilung muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Gemäß objektiver Kriterien (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“) in den Vergabeunterlagen
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/privater Auftraggeber), zur Art der Leistung, zum Bearbeitungsumfang/Leistungskatalog, zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, zur Größe des Gebietes, zu den inhaltlichen Schwerpunkten mit kurzer Beschreibung und zur Durchführung von Beteiligungsverfahren.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/privater Auftraggeber), zur Art der Leistung, zum Bearbeitungsumfang/Leistungskatalog, zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, zur Größe des Gebietes, zu den inhaltlichen Schwerpunkten mit kurzer Beschreibung und zur Durchführung von Beteiligungsverfahren.
Es sind bis zu 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein,
b) die Referenz muss vom Büro des Bewerbers oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) in der Summe der Referenzen muss die Bearbeitungsdauer insgesamt mehr als 5 Jahre betragen haben (d.h. bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung),
e) es müssen Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „San_Miet_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung V 246 F,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge V 231 F, im Falle eines Nachunternehmers auch V 232 F,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes nach DSGVO ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: „San_Miet_Objektive Kriterien“).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektskizze: Fachliche Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Vorschläge zur inhaltlichen Umsetzung jeweils bezogen auf die besonderen Anforderungen im Sanierungsgebiet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept und Teamzusammenarbeit; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation der Projektskizze sowie des Personalkonzeptes, Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums
Kostenkriterium (Name): Stundensätze für die Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Szamatolski + Partner GbR
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: z.Hd. Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144📞
Fax: +49 302832767 📠
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://www.szpartner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 3 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE bzw. Zusatzerklärungen zur EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 3 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE bzw. Zusatzerklärungen zur EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber "San_Miet" gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber "San_Miet" gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 10.9.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen.
Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich und ausschließlich im Dokument „San_Miet_Fragen_Antworten_Stufe1.pdf“ veröffentlicht, die bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind.
Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich und ausschließlich im Dokument „San_Miet_Fragen_Antworten_Stufe1.pdf“ veröffentlicht, die bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind.
9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10) Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
10) Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 158-362521 (2018-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Aufgaben der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung, sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“. Die Südliche Friedrichstadt ist durch erhebliche städtebauliche und funktionale Schwächen gekennzeichnet. Ziel ist es, die Wohnfunktion des Gebietes zu erhalten und die Belange der hier Lebenden zu berücksichtigen. Die notwendige Modernisierung muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat, sofern sich eine inhaltliche Berührung von Aufgaben ergibt, mit dem Quartiersmanagement und dem vom Fachbereich Stadtplanung beauftragten Sanierungsbeauftragten zu kooperieren bzw. zusammenzuarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt vergeben.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat Leistungen der Mieterberatung, Regieleistungen für die Sanierungszeitung sowie optional die Vorbereitung, Aufstellung und Umsetzung des Sozialplanverfahrens gem. § 180 BauGB und die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt vergeben.
Ziel der Rechtsverordnung ist auch die Verbesserung der Energiebilanz. Hier wird ein Schwerpunkt bei den Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gesehen. Bei energetischen Maßnahmen stehen Mieterhöhungen und Heizkostenersparnis oft in keinem vernünftigen Verhältnis (s. Pressemitteilung des Berliner Mietervereins e. V. Nr. 25/17). Ähnlich wie bei klassischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung können diese daher nicht ohne Weiteres von einkommensschwachen Haushalten bzw. Transferleistungsbeziehern getragen werden, die verstärkt im Raum Mehringplatz anzutreffen sind.
Ziel der Rechtsverordnung ist auch die Verbesserung der Energiebilanz. Hier wird ein Schwerpunkt bei den Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gesehen. Bei energetischen Maßnahmen stehen Mieterhöhungen und Heizkostenersparnis oft in keinem vernünftigen Verhältnis (s. Pressemitteilung des Berliner Mietervereins e. V. Nr. 25/17). Ähnlich wie bei klassischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung können diese daher nicht ohne Weiteres von einkommensschwachen Haushalten bzw. Transferleistungsbeziehern getragen werden, die verstärkt im Raum Mehringplatz anzutreffen sind.
Der Fachbereich Stadtplanung hat daher für die Durchführung des „Sozialplanverfahrens im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin“ eine Beratung betroffener Mieter und Anwohner bei der baulich/energetischen Wohngebäudesanierung beauftragt.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgte zunächst für 3 Jahre. Wenn das Sanierungsgebiet verlängert wird, kann der Vertrag durch den Auftraggeber optional um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Name: asum GmbH
Postanschrift: Sonntagstr. 21
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.