Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung Ahrweiler -Abt. ESG-
Postanschrift: Wilhelmstr. 24 -30
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Anuriti Kumar
Telefon: +49 2641975317📞
E-Mail: anuriti.kumar@kreis-ahrweiler.de📧
Fax: +49 26419757317 📠
Region: Ahrweiler🏙️
URL: http://www.kreis-ahrweiler.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung am Are-Gymnasium in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Ort der Leistung: Koblenz🏙️
Ort der Leistung: Ahrweiler🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ARE-Gymnasium, Mittelstraße 110, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag im Cook & Chill oder Cook & Freeze...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag im Cook & Chill oder Cook & Freeze Verfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 070-155243
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-013 ESG
Titel: Mittagsverpflegung am Are-Gymnasium in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Menüpartner GmbH
Postanschrift: Plauener Straße 161
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 137-313397 (2018-07-18)