Mittagsverpflegung am Are-Gymnasium in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kreisverwaltung Ahrweiler -Abt. ESG-

Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-09 Auftragsbekanntmachung
2018-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Ahrweiler -Abt. ESG-
Postanschrift: Wilhelmstr. 24-30
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-ahrweiler.de 🌏
E-Mail: anuriti.kumar@kreis-ahrweiler.de 📧
Telefon: +49 2641975317 📞
Fax: +49 26419757317 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E55256412 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 070-155243
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag im Cook & Chill oder Cook & Freeze Verfahren
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ende gekündigt wird, max. aber bis zu 5 Jahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
ARE-Gymnasium
Mittelstraße 110
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Ahrweile
Wilhelmstraße 24 – 30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Büro 1.85 im Altbau.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anuriti Kumar
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55256412 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Euro-päischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 070-155243 (2018-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Wilhelmstr. 24 -30

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 137-313397
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 070-155243
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der Mittagsverpflegung und Betrieb des Schülerkiosk im Are-Gymnasium in Ahrweiler bei ca. 500 Essen am Tag im Cook & Chill oder Cook & Freeze Verfahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ARE-Gymnasium, Mittelstraße 110, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-05 📅
Name: Menüpartner GmbH
Postanschrift: Plauener Straße 161
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 137-313397 (2018-07-18)