Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsausbildung
Kurze Beschreibung:
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-05 📅
Datum des Beginns: 2018-11-16 📅
Datum des Endes: 2018-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 192-433347
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 287 272 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Scheimpflugkamera inkl. Simulationssoftware
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll eine Scheimpflugkamera inklusive Simulationssoftware angeschafft werden. Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen muss das Gerät mindestens folgende Eigenschaften/Spezifikationen erfüllen:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll eine Scheimpflugkamera inklusive Simulationssoftware angeschafft werden. Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen muss das Gerät mindestens folgende Eigenschaften/Spezifikationen erfüllen:
– inkl. Kinn- und Stirnstütze,
– Aufnahme hochauflösender Bilder muss möglich sein,
– die inkludierte Software muss alle Daten, die für eine fachgerechte Kontaktlinsenanpassung notwendig sind bereitstellen und folgende Funktionen bieten:
–– Radienmessung der Hornhautvorder- und rückfläche,
–– Funktionen zur Erkennung von Hornhaut-Ektasien (Vorwölbungen),
–– Simulation des altersabhängigen Linsenwachstums und der daraus resultierenden Position der Vorderkammerlinse,
–– Simulation des postoperativen Sitzes der phaken Vorderkammerlinse.
– das Gerät muss inklusive eines elektrisch höhenverstellbaren Tisches angeboten werden.
Das Angebot muss die Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung und Endabnahme umfassen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 33 410 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Perimeter
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll in sinnvoller Ergänzung zur bestehenden Ausstattung ein monitorbasiertes Perimeter angeschafft werden. Im BTZ der AOI BRB sind bereits folgende Perimeter vorhanden:
— Oculus Centerfield,
— Zeiss Matrix.
Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen, muss das Gerät mindestens folgende Untersuchungsstrategien/-möglichkeiten bieten:
–– Statische Weiß-Weiß Perimetrie,
–– Flickerperimetrie.
Das Gerät muss monitorbasiert sein und inklusive eines elektrisch höhenverstellbaren Tisches angeboten werden.
Zur Vermeidung von nicht sinnvoller Doppelausstattungen werden Angebote, die die bereits vorhandene Ausstattung beinhalten (siehe oben), vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 800 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Tonometer mit Videofunktion
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll ein Tonometer mit Videofunktion angeschafft werden. Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen muss das Gerät mindestens folgende Eigenschaften/Spezifikationen/Funktionen erfüllen:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll ein Tonometer mit Videofunktion angeschafft werden. Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen muss das Gerät mindestens folgende Eigenschaften/Spezifikationen/Funktionen erfüllen:
– Exportierbare Videoaufnahmen des Untersuchungsvorgangs,
– Messung und Beurteilung der Hornhautdicke,
– Messung und Beurteilung der biomechanischen Eigenschaften der Hornhaut.
Das Gerät muss inklusive eines elektrisch höhenverstellbaren Tisches angeboten werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 977 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Scanning-Laser-Ophthalmoskop inkl. eines optischen Kohärenztomographen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll ein Scanning-Laser-Ophthalmoskop inkl. eines optischen Kohärenztomographen und aller verfügbaren Add-Ons angeschafft werden. Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen muss das Gerät mindestens folgende Eigenschaften/Spezifikationen/Funktionen erfüllen:
Für den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung im BTZ der AOI BRB soll ein Scanning-Laser-Ophthalmoskop inkl. eines optischen Kohärenztomographen und aller verfügbaren Add-Ons angeschafft werden. Um das genehmigte Einsatzkonzept vollständig umsetzen zu können und die Erreichung der angestrebten Lernziele sicherzustellen muss das Gerät mindestens folgende Eigenschaften/Spezifikationen/Funktionen erfüllen:
– das Gerät ist schwenkbar und besitzt eine Eye-Tracking-Funktion,
– Weitwinkel Aufnahmen und OCT-Scans der Netzhaut,
– Möglichkeit Aufnahmen des vorderen Augenabschnitts zu erstellen,
– Analyse des Sehnervenkopfes und der Nervenfaserschicht zur Früherkennung eines Glaukoms,
– Aufnahmen oder Videos bei Angiografien mittels Fluoreszein oder Indocyaningrün (ICG) inklusive der Möglichkeit diese Aufnahmen/Videos auch in der Peripherie erstellen zu können,
– Erstellung hochauflösender Aufnahmen der Netzhaut,
– Erstellung von Mehrfarbaufnahmen aus den Ergebnissen der Scanning-Laser-Ophthalmoskopie,
– Erstellung von Angiografie-Aufnahmen ohne Kontrastmittel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 218 085 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg
Grünauer Fenn 39
14712 Rathenow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Formulare sind ausgefüllt einzureichen bzw. folgende Nachweise beizubringen:
— 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister,
— Der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder -bei auswärtigen Bietern- einer anderen Versicherung, die vergleichbaren Schutz bei Unfällen gewährt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Formulare sind ausgefüllt einzureichen:
— 5.5 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz,
— 5.6 EU Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG (falls zutreffend),
— 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend),
— 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (falls zutreffend),
— 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsgrundlage werden:
— Bewerbungsbedingungen,
— Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),
— Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-Bbg),
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg
Grünauer Fenn 39
14712 Rathenow
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 192-433347 (2018-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018-147668
Kurze Beschreibung:
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildungihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten.Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildungihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten.Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 218 085 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen eines offenen Verfahrens wurde ein Auftrag über die Lieferung eines Scanning Laser Ophthalmoskops inkl. eines Optischen Kohärenztomographen vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grünauer Fenn 39
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: Heidelberg Engineering GmbH
Postanschrift: Max-Jarecki-Str. 8
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪 Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 218 085 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 214-490119 (2018-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel,
Die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel,
Die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel,
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel,
Die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Im Rahmen eines offenen Verfahrens wurde ein Auftrag über die Lieferung eines Perimeters vergeben.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 18 800 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 214-490121 (2018-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildung ihres Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten. Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Im Rahmen eines offenen Verfahrens wurde ein Auftrag über die Lieferung einer Scheimpflugkamera inkl. Simulationssoftware vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-06 📅
Name: OCULUS Optikgeräte GmbH
Postanschrift: Münchholzhäuser Straße 29
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35582
Land: Lahn-Dill-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 33 410 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Quelle: OJS 2018/S 216-493724 (2018-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildungihres Bildungs- undTechnologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten.Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg beabsichtigt im Rahmen des BMBF Sonderprogramms „Digitalisierung von ÜBS“ den Bereich der überbetrieblichen Ausbildungihres Bildungs- undTechnologiezentrums (BTZ) mit digitalen Maschinen und Geräten auszustatten.Die durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) genehmigten und vom BMBF geförderten Ausstattungsgegenstände haben zum Ziel, die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden im Augenoptiker-Handwerk an die neuesten technischen Möglichkeiten in der Augenoptik/Optometrie und in der Wissensvermittlung heranzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oderindenVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oderindenVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammerzu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammerzu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.