Neubau Badylon – Vorbereitende Maßnahmen Landschaftsbau

Stadt Freilassing

Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen des Landschaftsbaus sollen die wesentlichen Geländemodellierungsarbeiten und die Technische Gebäudeausrüstungen in den Außenanlagen von HLS und ELT erbracht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-15 Auftragsbekanntmachung
2018-02-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Referenznummer: VE 501.01
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen des Landschaftsbaus sollen die wesentlichen Geländemodellierungsarbeiten und die Technische Gebäudeausrüstungen in den Außenanlagen von HLS und ELT erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berchtesgadener Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freilassing
Postanschrift: Münchener Straße 15
Postleitzahl: 83395
Postort: Freilassing
Kontakt
Internetadresse: http://www.freilassing.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@freilassing.de 📧
Telefon: +49 86543099-650 📞
Fax: +49 86543099-675 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5CYLW4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5CYLW4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-17 📅
Datum des Beginns: 2018-03-26 📅
Datum des Endes: 2018-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 011-020007
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
§ 14 Abs. 1 EU-VOB/A: Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landschaftsbau (CPV 45111000-8, 45112000-5, 45112600-1)
Ca. 300 m Bauzaun,
Ca. 72 St. Wurzelstock roden,
Ca. 3 200 m
Ca. 3 650 m
Ca. 135 m Sitzmauer abbrechen,
Ca. 230 m Zaunanlage abbrechen,
Ca. 1 300 m
Ca. 600 m
Ca. 800 m
Ca. 9 700 m
Ca. 10 500 m
Ca. 500 t Boden verwerten,
Ca. 120 t Betonabfall entsorgen,
Ca. 80 t Wurzelstöcke entsorgen,
TGA HLS (CPV 45332300-6),
Ca. 1 000 m Grabenaushub HLS,
Ca. 725 m KG Rohr einbauen,
Ca. 250 St. KG Formteile,
Ca. 725 m Kamerabefahrung,
Ca. 13 St Schächte setzen,
Ca. 2 St. Rigolen bauen,
Ca. 365 m Wasserleitung bauen,
TGA ELT (CPV 45310000-3),
Ca. 1 340 m Grabenaushub ELT,
Ca. 4 700 m Kabelschutzrohre verlegen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Badylon Freilassing
Laufener Straße 22
83395 Freilassing

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s. Anforderungen gem. Formblatt 124.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß § 6 (3) Nr. 2 EG VOB/A zu folgenden Buchstaben zu machen: a) und b).
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 EstG.,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklcihkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Unternehmenshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständige mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben würden sind zugelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten 3 Geschäftsjähre mit folgenden Angaben:
— Ansprechpartner Auftraggeber,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme,
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eingenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunternehmen beigefügt. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständige mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben würden sind zugelassen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertreter. Weiteres siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Freilassing, Vergabestelle.
Münchener Straße 15.
83395 Freilassing
Zusätzliche Informationen:
§ 14 Abs. 1 EU-VOB/A:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.freilassing.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5CYLW4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5CYLW4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@re-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 011-020007 (2018-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 033-071282
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 011-020007
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5CYF78.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landschaftsbau (CPV 45111000-8, 45112000-5, 45112600-1).
Ca. 300 m Bauzaun;
Ca. 72 St Wurzelstock roden;
Ca. 135 m Sitzmauer abbrechen;
Ca. 230 m Zaunanlage abbrechen;
Ca. 500 t Boden verwerten;
Ca. 120 t Betonabfall entsorgen;
Ca. 80 t Wurzelstöcke entsorgen.
TGA HLS (CPV 45332300-6).
Ca. 1 000 m Grabenaushub HLS;
Ca. 725 m KG Rohr einbauen;
Ca. 250 St KG Formteile;
Ca. 725 m Kamerabefahrung;
Ca. 13 St Schächte setzen;
Ca. 2 St Rigolen bauen;
Ca. 365 m Wasserleitung bauen.
TGA ELT (CPV 45310000-3).
Ca. 1 340 m Grabenaushub ELT;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Badylon Freilassing; Laufener Straße 22; 83395; Freilassing.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksam- keit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
(1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 033-071282 (2018-02-15)