Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die Arbeiten zum Einbau und zur Installation der Fernmeldetechnik für den Neubau nebst damit verbundener Arbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Baubetriebs- und Wertstoffhof – Fernmeldetechnik
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden...”
Kurze Beschreibung
Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die Arbeiten zum Einbau und zur Installation der Fernmeldetechnik für den Neubau nebst damit verbundener Arbeiten.
Gegenstand des Auftrags sind die auszuführenden Arbeiten zum Einbau und zur Installation der Fernmeldetechnik nebst damit verbundener Arbeiten für den Neubau des Baubetriebs- und Wertstoffhofes in Ahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 076-168454
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau Baubetriebs- und Wertstoffhof – Fernmeldetechnik
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link: https://www.subreport.de/E31782911...”
Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link: https://www.subreport.de/E31782911 gestellt werden. Antworten auf Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.