Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die Lieferung und der Einbau der Sektionaltoranlagen für die verschiedenen Neubaugebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Baubetriebs- und Wertstoffhof – Sektionaltore
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Toren📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden...”
Kurze Beschreibung
Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die Lieferung und der Einbau der Sektionaltoranlagen für die verschiedenen Neubaugebäude.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 460 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fenstern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rollladenarbeiten📦
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ahlen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und der Einbau der Sektionaltoranlagen für den Neubau des Baubetriebs- und Wertstoffhofes in Ahlen.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 106-241026
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau Baubetriebs- und Wertstoffhof – Sektionaltore
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ELSTer-Tore GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gielsdorfer Straße 23g
Postort: Zahna-Elster
Postleitzahl: 06895
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wittenberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 460 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.