Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postort: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: RefEBM – Vergabestelle
Telefon: +49 7720-822602📞
E-Mail: vergabestelle@villingen-schwenningen.de📧
Fax: +49 7720-822617 📠
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
URL: www.villingen-schwenningen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Stadtteilhalle Stbz. Schwenningen – Bodenbelagsarbeiten
65/2018
Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlegearbeiten📦
Kurze Beschreibung: Bodenbelagsarbeiten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 27267.25 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neckarstr. 30
78056 Villingen-Schwenningen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Villingen-Schwenningen errichtet einen Neubau einer Stadthalle im Stbz. Schwenningen auf dem ehemaligen Jäckle-Areal. Das Gebäude besteht aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Villingen-Schwenningen errichtet einen Neubau einer Stadthalle im Stbz. Schwenningen auf dem ehemaligen Jäckle-Areal. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss, sowie einerTeilunterkellerung zur Aufnahme der haustechnischen Anlagen. Die Ausschreibung umfasst Bodenbelagsarbeiten wie folgt:
— Linoleumböden = 350 qm
— Sauberlaufmatten = 40 qm
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-186067
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Neubau Stadtteilhalle Stbz. Schwenningen – Bodenbelagsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Raumausstattung Mayer GmbH
Postanschrift: Am Stollen 10
Postort: Gutach-Bleibach
Postleitzahl: 79261
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7685910580📞
E-Mail: info@mayer-deco-point.de📧
Fax: +49 7685910589 📠
Region: Emmendingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 27267.25 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1.) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
4.) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 142-323943 (2018-07-24)