Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg). Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NGA-Breitbandausbau und Betrieb im Ortenaukreis
1
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und...”
Kurze Beschreibung
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg). Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg). Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Zusätzliche Informationen:
“Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit...”
Zusätzliche Informationen
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der Bekanntmachung und in den Auftragsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem einschlägigen Register gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU (Kopie), nicht älter als 3 Monate für den Bieter und – sofern vorgesehen – Mitglieder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auszug aus dem einschlägigen Register gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU (Kopie), nicht älter als 3 Monate für den Bieter und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Weitere ergänzende Hinweise zur Information zur Beschreibung der Beschaffung zu II.2.4 (gehören nicht zur Befähigung zur Berufsausübung): Das mit der Vorinformation im EU-Amtsblatt unter der Nummer 2018/S 100-227496 bekannt gemachte Verfahren wird eingestellt und durch dieses neue Verfahren ersetzt. Die Rahmenvereinbarung und die Einzelverträge werden mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die Dauer von 72 Monaten ist begründet durch die Langfristigkeit und Komplexität des Projektes. Die Zuschlagskriterien (Preis-Gewichtung) sind in den Auftragsunterlagen angegeben. Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur der BOKG möglich (auch nach Ablauf der Rahmenvereinbarungsregelung im NEBV). Weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen. Aus Vertraulichkeitsgründen werden bestimmte Unterlagen nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche die unter dem Kapitel I.3 genannten Internetadresse veröffentlichte Vertraulichkeitserklärung im Original unterzeichnet bei der BOKG eingereicht haben (siehe hierzu Verfahrensbrief Formular 7). Unternehmen, welche die Unterlagen bereits aufgrund der Vorinformation (EU-Amtsblatt 2018/S 100-227496) erhalten haben, bedürfen keine nochmalige Bereitstellung, weil die bereits überlassenen Unterlagen nach wie vor auf demselben Stand sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz betreffend vergleichbarer Leistungen zu Planung, NGA-Netzausbau und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz betreffend vergleichbarer Leistungen zu Planung, NGA-Netzausbau und -betrieb; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss in einem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 3 000 000,00 EUR netto mit vergleichbaren Leistungen (also Planung, NGA-Netzausbau und -betrieb) nachweisen können. Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Kopie). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: –für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 5 000 000,00 EUR – für Vermögensschäden: 2 500 000,00 EUR Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von 2 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung) unter Einhaltung der folgenden Mindestanforderungen:
— es...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von 2 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung) unter Einhaltung der folgenden Mindestanforderungen:
— es handelt sich um in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte Leistungen;
— es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen;
— die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen vergleichbar mit den in diesem Projekt zu erbringenden Leistungen, d.h. die Referenzprojekte betreffen die erfolgreiche Planung und Projektierung, den Netzausbau und den Betrieb eines mehrere Ortsnetze umfassenden NGA-Netzes. Die 2 „Referenz-Netze“ müssen eine Größe aufweisen, die erwarten lässt, dass der Bieter eine ordnungsgemäße Leistung auch im vorliegenden Projekt erbringen wird. Eine solche Größe liegt vor, wenn der Bieter am 31.12.2017 über mehrere Netze hinweg über mehr als 5 000 angeschaltete und betreute NGA-Netz-Kunden verfügt hat;
— anhand der Darstellung zu den Referenzen ist die erforderliche Sachkunde für Planung, Genehmigung, Projektsteuerung und Projektabwicklung sowie für den Betrieb vergleichbarer Netze nachvollziehbar darzustellen. Für den Fall, dass das Unternehmen die Bauleistungen und dazugehörenden Planungsleistungen nicht selbst durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist. Weitere Einzelheiten und die Formulare finden sich in den Vergabeunterlagen. Vorlage einer Eigenerklärung, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Errichtung des NGA-Netzes sowie den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (Kopie).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 100-227496
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-07
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 153-350217 (2018-08-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 153-350217
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.4)
Ort des zu ändernden Textes: Art des öffentlichen Auftraggebers
Alter Wert
Text: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Neuer Wert
Text: Andere: Breitband Ortenau GmbH & Co.KG
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.5)
Ort des zu ändernden Textes: Haupttätigkeit(en)
Alter Wert
Text: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Neuer Wert
Text:
“Etablierung eines Breitbandnetzes (NGA-Netz) im Ortenaukreis und Bündelung der Interessen der beteiligten Kommunen” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit...”
Text
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der Bekanntmachung und in den Auftragsunterlagen.
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Text:
“Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit...”
Text
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Das mit der Vorinformation im EU-Amtsblatt unter der Nummer 2018/S 100-227496 bekannt gemachte Verfahren wird eingestellt und durch dieses neue Verfahren ersetzt. Die Rahmenvereinbarung und die Einzelverträge werden mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die Dauer von 72 Monaten ist begründet durch die Langfristigkeit und Komplexität des Projektes. Die Zuschlagskriterien (Preis-Gewichtung) sind in den Auftragsunterlagen angegeben. Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur der BOKG möglich (auch nach Ablauf der Rahmenvereinbarungsregelung im NEBV). Weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen. Aus Vertraulichkeitsgründen werden bestimmte Unterlagen nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche die unter dem Kapitel I.3 genannten Internetadresse veröffentlichte Vertraulichkeitserklärung im Original unterzeichnet bei der BOKG eingereicht haben (siehe hierzu Verfahrensbrief Formular 7). Unternehmen, welche die Unterlagen bereits aufgrund der Vorinformation (EU-Amtsblatt 2018/S 100-227496) erhalten haben, bedürfen keine nochmalige Bereitstellung, weil die bereits überlassenen Unterlagen nach wie vor auf demselben Stand sind.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-21 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Datum: 2018-09-21 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2018/S 168-381967 (2018-08-30)
Ergänzende Angaben (2018-09-13)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: nein
Neuer Wert
Text:
“Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur in unterversorgten Gebieten der...”
Text
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur in unterversorgten Gebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind bzw. werden (ggfs. Offenburg) gemäß den Konditionen nach dem Netzerrichtungs- und Betriebsvertrag, sowie dem Pachtvertrag für die gesamte Betriebslaufzeit gemäß II.2.14 (d.h. auch nach Ablauf der Abrufmöglichkeiten aus der Rahmenvereinbarungsregelung).
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Quelle: OJS 2018/S 178-402669 (2018-09-13)
Ergänzende Angaben (2018-12-24)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Im Laufe des Vergabeverfahrens hat sich ergeben, dass in der auf der Vergabeplattform veröffentlichten Bieterverpflichtung eine Regelung in Bezug auf die...”
Text
Im Laufe des Vergabeverfahrens hat sich ergeben, dass in der auf der Vergabeplattform veröffentlichten Bieterverpflichtung eine Regelung in Bezug auf die Bereithaltung und Verpachtung von Infrastruktur enthalten ist, die möglicherweise weitere Interessenten von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren abgehalten hat (Hintergrund: Beschluss der Bundesnetzagentur v. 6.3.2018 – BK11-17/014 – Rn. 71 in Bezug auf § 77g Abs. 2 Nr. 2 TKG). Um einen evtl. Konflikt mit der Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur zu vermeiden, wurde die Bieterverpflichtung vorsorglich geändert und steht in der korrigierten Fassung auf der Vergabeplattform zum Abruf bereit. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer, die sich bisher am Verfahren nicht beteiligt haben, erhalten die Gelegenheit, einen Teilnahmeantrag gemäß den bisherigen veröffentlichten Bedingungen (EU-Bekanntmachung vom 10.8.2018 mit der Korrekturmeldung vom 1.9.2018 und Verfahrensbrief, Stand 8.8.2018) einzureichen. Die Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages wurde gemäß der obigen Korrektur erneuert.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-26 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-07 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-26 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: nein
Neuer Wert
Text:
“Optionen: ja. Beschreibung zu Optionen: Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur der BOKG möglich (auch nach Ablauf...”
Text
Optionen: ja. Beschreibung zu Optionen: Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur der BOKG möglich (auch nach Ablauf der Rahmenvereinbarungsregelung im NEBV). Weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 249-575414 (2018-12-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 153-350217
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt