Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg). Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 1
Kurze Beschreibung:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg). Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtliche Gebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg). Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der Bekanntmachung und in den Auftragsunterlagen.
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der Bekanntmachung und in den Auftragsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 72 Monate
Zusätzliche Informationen:
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der Bekanntmachung und in den Auftragsunterlagen.
Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. Sämtliche Verträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der Bekanntmachung und in den Auftragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem einschlägigen Register gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU (Kopie), nicht älter als 3 Monate für den Bieter und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Weitere ergänzende Hinweise zur Information zur Beschreibung der Beschaffung zu II.2.4 (gehören nicht zur Befähigung zur Berufsausübung): Das mit der Vorinformation im EU-Amtsblatt unter der Nummer 2018/S 100-227496 bekannt gemachte Verfahren wird eingestellt und durch dieses neue Verfahren ersetzt. Die Rahmenvereinbarung und die Einzelverträge werden mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die Dauer von 72 Monaten ist begründet durch die Langfristigkeit und Komplexität des Projektes. Die Zuschlagskriterien (Preis-Gewichtung) sind in den Auftragsunterlagen angegeben. Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur der BOKG möglich (auch nach Ablauf der Rahmenvereinbarungsregelung im NEBV). Weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen. Aus Vertraulichkeitsgründen werden bestimmte Unterlagen nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche die unter dem Kapitel I.3 genannten Internetadresse veröffentlichte Vertraulichkeitserklärung im Original unterzeichnet bei der BOKG eingereicht haben (siehe hierzu Verfahrensbrief Formular 7). Unternehmen, welche die Unterlagen bereits aufgrund der Vorinformation (EU-Amtsblatt 2018/S 100-227496) erhalten haben, bedürfen keine nochmalige Bereitstellung, weil die bereits überlassenen Unterlagen nach wie vor auf demselben Stand sind.
Auszug aus dem einschlägigen Register gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU (Kopie), nicht älter als 3 Monate für den Bieter und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Weitere ergänzende Hinweise zur Information zur Beschreibung der Beschaffung zu II.2.4 (gehören nicht zur Befähigung zur Berufsausübung): Das mit der Vorinformation im EU-Amtsblatt unter der Nummer 2018/S 100-227496 bekannt gemachte Verfahren wird eingestellt und durch dieses neue Verfahren ersetzt. Die Rahmenvereinbarung und die Einzelverträge werden mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die Dauer von 72 Monaten ist begründet durch die Langfristigkeit und Komplexität des Projektes. Die Zuschlagskriterien (Preis-Gewichtung) sind in den Auftragsunterlagen angegeben. Erweiterung der Pacht- und Betriebspflicht auf zukünftig errichtete Infrastruktur der BOKG möglich (auch nach Ablauf der Rahmenvereinbarungsregelung im NEBV). Weitere Informationen siehe Auftragsunterlagen. Aus Vertraulichkeitsgründen werden bestimmte Unterlagen nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche die unter dem Kapitel I.3 genannten Internetadresse veröffentlichte Vertraulichkeitserklärung im Original unterzeichnet bei der BOKG eingereicht haben (siehe hierzu Verfahrensbrief Formular 7). Unternehmen, welche die Unterlagen bereits aufgrund der Vorinformation (EU-Amtsblatt 2018/S 100-227496) erhalten haben, bedürfen keine nochmalige Bereitstellung, weil die bereits überlassenen Unterlagen nach wie vor auf demselben Stand sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz betreffend vergleichbarer Leistungen zu Planung, NGA-Netzausbau und -betrieb; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss in einem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 3 000 000,00 EUR netto mit vergleichbaren Leistungen (also Planung, NGA-Netzausbau und -betrieb) nachweisen können. Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Kopie). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: –für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 5 000 000,00 EUR – für Vermögensschäden: 2 500 000,00 EUR Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz betreffend vergleichbarer Leistungen zu Planung, NGA-Netzausbau und -betrieb; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss in einem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von mindestens 3 000 000,00 EUR netto mit vergleichbaren Leistungen (also Planung, NGA-Netzausbau und -betrieb) nachweisen können. Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Kopie). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: –für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 5 000 000,00 EUR – für Vermögensschäden: 2 500 000,00 EUR Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von 2 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung) unter Einhaltung der folgenden Mindestanforderungen:
— es handelt sich um in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte Leistungen;
— es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen;
— die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen vergleichbar mit den in diesem Projekt zu erbringenden Leistungen, d.h. die Referenzprojekte betreffen die erfolgreiche Planung und Projektierung, den Netzausbau und den Betrieb eines mehrere Ortsnetze umfassenden NGA-Netzes. Die 2 „Referenz-Netze“ müssen eine Größe aufweisen, die erwarten lässt, dass der Bieter eine ordnungsgemäße Leistung auch im vorliegenden Projekt erbringen wird. Eine solche Größe liegt vor, wenn der Bieter am 31.12.2017 über mehrere Netze hinweg über mehr als 5 000 angeschaltete und betreute NGA-Netz-Kunden verfügt hat;
— die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen vergleichbar mit den in diesem Projekt zu erbringenden Leistungen, d.h. die Referenzprojekte betreffen die erfolgreiche Planung und Projektierung, den Netzausbau und den Betrieb eines mehrere Ortsnetze umfassenden NGA-Netzes. Die 2 „Referenz-Netze“ müssen eine Größe aufweisen, die erwarten lässt, dass der Bieter eine ordnungsgemäße Leistung auch im vorliegenden Projekt erbringen wird. Eine solche Größe liegt vor, wenn der Bieter am 31.12.2017 über mehrere Netze hinweg über mehr als 5 000 angeschaltete und betreute NGA-Netz-Kunden verfügt hat;
— anhand der Darstellung zu den Referenzen ist die erforderliche Sachkunde für Planung, Genehmigung, Projektsteuerung und Projektabwicklung sowie für den Betrieb vergleichbarer Netze nachvollziehbar darzustellen. Für den Fall, dass das Unternehmen die Bauleistungen und dazugehörenden Planungsleistungen nicht selbst durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist. Weitere Einzelheiten und die Formulare finden sich in den Vergabeunterlagen. Vorlage einer Eigenerklärung, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Errichtung des NGA-Netzes sowie den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (Kopie).
— anhand der Darstellung zu den Referenzen ist die erforderliche Sachkunde für Planung, Genehmigung, Projektsteuerung und Projektabwicklung sowie für den Betrieb vergleichbarer Netze nachvollziehbar darzustellen. Für den Fall, dass das Unternehmen die Bauleistungen und dazugehörenden Planungsleistungen nicht selbst durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist. Weitere Einzelheiten und die Formulare finden sich in den Vergabeunterlagen. Vorlage einer Eigenerklärung, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Errichtung des NGA-Netzes sowie den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (Kopie).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 153-350217 (2018-08-08)
Ergänzende Angaben (2018-08-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben