Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niels-Stensen-Kliniken GmbH
Postanschrift: Hasestraße 16
Postort: Bramsche
Postleitzahl: 49565
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5413262245📞
E-Mail: harald.haking@niels-stensen-kliniken.de📧
Fax: +49 5461805106 📠
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
URL: www.niels-stensen-kliniken.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Niels-Stensen-Kliniken GmbH - Krankenhausträger, dessen Baumaßnahme zu mehr als 50 v.H. aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert wird.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Niels -Stensen-Kliniken GmbH Bramsche Umbau Haus 3 mit Teilbereichen in Haus 2
04a/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦
Kurze Beschreibung: Starkstromtechnik / Nachrichtentechnik
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1835413.34 💰
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 125-283968
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Starkstrom / Nachrichtentechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ebm-bau-montage GmbH&Co.KG
Postanschrift: Karmannstraße 13, 49084 Osnabrück
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1835413.34 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 012-023115 (2019-01-16)