Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in München, Aschaffenburg, Markt Schwaben, Bad Kötzting und Landshut – VOEK 180-18 –
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-370706
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
— Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach,
— Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren,
— Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Freiwillige Objektbesichtigungen können im Zeitraum vom 3.9. bis 14.9.2018 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 11.9.2018 vereinbart werden,
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und gesamtschuldnerisch zu haften,
— Bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— Bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen ist der 21.9.2018; 12.00 Uhr,
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
— Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach,
— Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren,
— Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Freiwillige Objektbesichtigungen können im Zeitraum vom 3.9. bis 14.9.2018 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 11.9.2018 vereinbart werden,
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und gesamtschuldnerisch zu haften,
— Bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— Bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen ist der 21.9.2018; 12.00 Uhr,
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaften
Los 1 – Eisenbahn-Bundesamt, Arnulfstr. 9, 80335 München
— Hauptzollamt, Landsberger Straße 122 & 124, 80339 München
Los 2 – Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße, 80331 München
— Deutsches Patent- und Markenamt, Schwere-Reiter-Straße 37, 80797 München,
Los 4 – Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Lilienthalstraße 3, 85570 Markt Schwaben;
Los 5 – BKG Wettzell, Sackenrieder Straße 25, 93444 Bad Kötzting;
Los 6 – BImA Landshut, Niedermayerstraße 61, 84036 Landshut.
Bezeichnung des Loses: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in München (Los 1)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaften
— Eisenbahn-Bundesamt, Arnulfstr. 9, 80335 München – WE 142815 (220 m
— Hauptzollamt, Landsberger Straße 122 & 124, 80339 München – WE 147054 (2 880 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis zu einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um 2 weitere Jahre. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.1.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis zu einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um 2 weitere Jahre. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.1.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in München (Los 2)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaften
— Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße, 80331 München – WE 143528 (2.887 m
— Deutsches Patent- und Markenamt, Schwere-Reiter-Straße 37, 80797 München – WE 143529 (3 094 m
— Deutsches Patent- und Markenamt & Bundespatentgericht, Cincinnatistraße 64, 81549 München – WE 143530 (15 680 m
— Grünland, Tegernseer Landstraße, 81549 München – WE 142270 (1 630 m
Bezeichnung des Loses: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in Aschaffenburg (Los 3)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaften
— Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg, Obernauer Straße 6, 63739 Aschaffenburg – WE 141642 (1 055 m
— Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Hockstraße 10, 63743 Aschaffenburg – WE 141643 (5 368 m
Bezeichnung des Loses: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in Markt Schwaben (Los 4)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaft
— Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Lilienthalstraße 3, 85570 Markt Schwaben – WE 135143 (3 885 m
Bezeichnung des Loses: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in Bad Kötzting (Los 5)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5: Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaft
— BKG Wettzell, Sackenrieder Straße 25, 93444 Bad Kötzting – WE 140615 (26 038 m
Bezeichnung des Loses: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltspflege von Grünflächen in Landshut (Los 6)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6: Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaft
— BImA Landshut, Niedermayerstraße 61, 84036 Landshut – WE 135081 (2 570 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München
Aschaffenburg
Markt Schwaben
Bad Kötzting
Landshut
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den mit nachfolgenden Angaben ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zusammen mit dem Angebot einzureichen:
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den mit nachfolgenden Angaben ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zusammen mit dem Angebot einzureichen:
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe;
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
— Los 6: Personenschäden 3,0 Mio. €, Sachschäden 3,0 Mio. € und Vermögensschäden 1,0 Mio. €.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
5) Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: S. o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur Leistungsart Grünpflege aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
8) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur Leistungsart Grünpflege aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
— Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach,
— Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach,
— Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren,
— Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Freiwillige Objektbesichtigungen können im Zeitraum vom 3.9. bis 14.9.2018 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 11.9.2018 vereinbart werden,
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und gesamtschuldnerisch zu haften,
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und gesamtschuldnerisch zu haften,
— Bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— Bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— Bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— Bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen ist der 21.9.2018; 12.00 Uhr,
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2.) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2.) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 162-370706 (2018-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltspflege von Grünflächen für nachfolgende Dienstliegenschaften
Los 1 – Eisenbahn-Bundesamt, Arnulfstr. 9, 80335 München
— Hauptzollamt, Landsberger Straße 122 & 124, 80339 München.
Los 2 – Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße, 80331 München
— Deutsches Patent- und Markenamt, Schwere-Reiter-Straße 37, 80797 München,
— Deutsches Patent- und Markenamt & Bundespatentgericht, Cincinnatistraße 64, 81549 München,
— Grünland, Tegernseer Landstraße, 81549 München.
Los 3 – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg, Obernauer Straße 6, 63739 Aschaffenburg
— Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Hockstraße 10, 63743 Aschaffenburg.
Los 4 – Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Lilienthalstraße 3, 85570 Markt Schwaben
Los 5 – BKG Wettzell, Sackenrieder Straße 25, 93444 Bad Kötzting
Los 6 – BImA Landshut, Niedermayerstraße 61, 84036 Landshut
— Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach,
— Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren,
— Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Freiwillige Objektbesichtigungen können im Zeitraum vom 3.9. bis 14.9.2018 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 11.09.2018 vereinbart werden,
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und gesamtschuldnerisch zu haften,
— bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Angbote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen ist der 21.9.2018; 12.00 Uhr,
— die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
— Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach,
— Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren,
— Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Freiwillige Objektbesichtigungen können im Zeitraum vom 3.9. bis 14.9.2018 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 11.09.2018 vereinbart werden,
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und gesamtschuldnerisch zu haften,
— bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Angbote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen ist der 21.9.2018; 12.00 Uhr,
— die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Hauptzollamt, Landsberger Straße 122 & 124, 80339 München.
Los 4 – Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Lilienthalstraße 3, 85570 Markt Schwaben
Los 5 – BKG Wettzell, Sackenrieder Straße 25, 93444 Bad Kötzting
Los 6 – BImA Landshut, Niedermayerstraße 61, 84036 Landshut
— Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße, 80331 München – WE 143528 (2 887 m
— Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Hockstraße 10, 63743 Aschaffenburg – WE 141643 (5.368 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-12 📅
Name: Immobilien Service Deutschland GmbH
Postanschrift: Freisenbergstr. 3
Postort: Lüdenscheid
Postleitzahl: 58513
Land: Deutschland 🇩🇪 Märkischer Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: pro communo AG
Postanschrift: Salzhub 10
Postort: Irschenberg
Postleitzahl: 83737
Land: Miesbach
🏙️
Name: Johannes M. Winkler – Garten- und Landschaftsbau
Postanschrift: Hirschbachweg 36
Postort: Groß-Zimmer
Postleitzahl: 64846
Land: Darmstadt-Dieburg
🏙️
Name: Manfred Klement
Postanschrift: Sackenried 10
Postort: Bad Kötzingen
Postleitzahl: 93444
Land: Cham
🏙️
Name: Maderholz Garten- und Landschaftsbau
Postanschrift: Wengener Straße 4
Postort: Bergen
Postleitzahl: 91790
Land: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Referenz Zusätzliche Informationen
— Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Freiwillige Objektbesichtigungen können im Zeitraum vom 3.9. bis 14.9.2018 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis zum 11.09.2018 vereinbart werden,
— bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— bei Unterauftragnehmern: Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen,
— bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— bei Eignungsleihe: erforderlich ist die Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V),
— für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Angbote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
— die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemaß Ziffer IV.2.2.) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemaß Ziffer IV.2.2.) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).