Ökogaslieferung für die Hanse-und Universitätsstadt Rostock

Hanse- und Universitätsstadt Rostock Bauamt

Ökogaslieferung für die Abnahmestellen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Ihrer Eigenbetriebe mit ca. 35 Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von ca. 3 200 000 kWh über einen Rahmenvertrag für die Dauer von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-26 Auftragsbekanntmachung
2019-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gasversorgung
Kurze Beschreibung:
Ökogaslieferung für die Abnahmestellen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Ihrer Eigenbetriebe mit ca. 35 Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von ca. 3 200 000 kWh über einen Rahmenvertrag für die Dauer von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock Bauamt
Postanschrift: Holbeinplatz 14
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: heidrun.liebau@rostock.de 📧
Telefon: +49 381 / 381-6014 📞
Fax: +49 381 / 381-6900 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E71189563 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-28 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 144-328907
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers!

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Ökogas
Beschreibung der Verlängerungen: Bis max. 1.1.2021
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerung von jeweils einem Jahr bis maximal 1.1.2023
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35 Zählpunkte der Hanse-und Universitätsstadt Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen (Angebotsschreiben Anlagen 1-6 und Handelsregisterauszug)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV:
—Erklärung über den Gesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV und Eignungsleihe nach §47 VgV:
— Nennung möglichst vergleichbarer Referenzen in den letzten 3 Jahren,
— Nennung der Beschäftigtenzahlen des Unternehmens, Nennung der Anzahl der Erdgasbelieferungskunden im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,
— Beschreibung eines etwaigen Unterauftrags/Eignungsleihe,
— Nennung der dem Unternehmen erteilten Zertifikate.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bauamt, Holbeinplatz 14,
18069 Rostock, Raum E30
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers!

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heidrun Liebau
Internetadresse: www.rostock.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E71189563 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Postleitzahl: 18057
Kontaktperson: Dirk Schölens
Telefon: +49 3814611645 📞
E-Mail: dirk.schoelens@koe-rostock.de 📧
Fax: +49 3814611649 📠
Land: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: J.-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38558855160 📞
E-Mail: vergabekamer@wm-mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einleitung von Rechtsbehelfen § 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Telefon: +49 3814611645 📞
E-Mail: dirk.schoelens@koe-rostock.de 📧
Fax: +49 3814611649 📠
Quelle: OJS 2018/S 144-328907 (2018-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 240630.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 014-028450
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 144-328907
ABl. S-Ausgabe: 14

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-08 📅
Name: Stadtwerke Rostock AG
Postanschrift: Schmarler Damm 5
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3818052000 📞
Land: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 240630.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: OJS 2019/S 014-028450 (2019-01-17)
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