Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Abteilung R5
E-Mail: vergabe.b247.kallmerode@deges.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.deges.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÖPP-Projekt B 247 AS Leinefelde-Worbis bis Dingelstädt
A564280102
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen📦
Kurze Beschreibung: ÖPP-Projekt B247, AS Leinefelde-Worbis bis Dingelstädt.
Dreistreifiger Neubau der Ortsumgehung (OU) Kallmerode (VKE 5651/2) mit einer Gesamtlänge von ca.5,5 km. Erhaltung und Leistungen des Betriebs für diesen Neubauabschnitt und die zwei sich anschließenden Bestandsabschnitte OU Leinefelde (VKE 5651/1) mit einer Länge von ca. 3,6 km und OU Dingelstädt (VKE 5651/3) mit einer Länge von 3,2 km über die gesamte Vertragslaufzeit von 30 Jahren. Planung und Management der vorgenannten Leistungen. Für die während des Projekts zu erbringenden Leistungen erhält der Auftragnehmer Abschlagszahlungen für einen Großteil der Bauleistungen sowie eine laufende Vergütung für Erhaltung, Betriebsleistungen und sonstige Leistungen. Über die Vertragslaufzeit hinweg sind geringfügige Finanzierungsleistungen zu erbringen. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben.
Unternehmen werden mit dieser Auftragsbekanntmachung...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben.
Unternehmen werden mit dieser Auftragsbekanntmachung aufgefordert, einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Näheres ergibt sich aus der Vergabeunterlage Teil A und Teil B. Aus den eingereichten Anträgen werden bis zu 6 Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 059-129529
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: A564280102
Titel: ÖPP-Projekt B 247 AS Leinefelde-Worbis bis Dingelstädt
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabe vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.